Förderungen

Kesseltausch-Registrierung läuft: in fünf Schritten zur Förderung

Seit heute nimmt der Bund wieder Registrierungen für den Kesseltausch an. Das Geld dafür stammt aus stornierten und verfallenen Projekten des heurigen Jahres, viel ist es nicht. Wer die Förderung will, sollte die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Hier steht, wie.

Kurz gesagt

Registrieren kannst du dich seit 2. November 2026 online, längstens bis 31. Dezember 2026 und nur, solange Budget da ist. Für die Registrierung brauchst du das Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes und ID Austria oder eine Ausweiskopie. Danach ist das Geld neun Monate für dich reserviert: bis zu 4.000 Euro für Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe, 6.000 Euro für eine Holzheizung, dazu Solar- und Bohrbonus. Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026. Ausbezahlt wird nach der Umsetzung.

Was seit heute gilt

Das Klimaschutzministerium hat den Neustart am 29. Oktober angekündigt: Private Haushalte in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern können sich ab 2. November 2026 wieder für den „Kesseltausch 2026“ registrieren. Die Mittel der ersten Runde waren zur Jahresmitte aufgebraucht. Was jetzt zur Verfügung steht, wurde durch stornierte Projekte, nicht umgesetzte Vorhaben und verfallene Registrierungen wieder frei. Eine Summe nennt das Ministerium nicht.

Die Pauschalen laut Ministerium und Informationsblatt der Sanierungsoffensive, Version 10/2026:

Nah- oder Fernwärme
4.000 Euro für den Anschluss.
Wärmepumpe
5.000 Euro.
Holzzentralheizung
6.000 Euro, ob Pellets, Hackgut oder Stückholz.
Boni
Solarbonus und Bohrbonus bleiben bestehen, laut Informationsblatt 2.500 Euro für eine thermische Solaranlage und 5.000 Euro für eine neue Tiefen- oder Brunnenbohrung bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026. Registrierung und Antrag sind möglich, bis der Topf leer ist, spätestens aber bis 31. Dezember 2026. Die Details zu Voraussetzungen, Kürzungen und zum Vorrang der Fernwärme stehen im Überblick zum Kesseltausch. Hier geht es um den Weg zur Förderung.

Schritt 1: Prüfen, ob du überhaupt dran bist

Bevor du Termine machst, drei Fragen, die über Ja oder Nein entscheiden:

  • Gebäude und Rolle: Es geht um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus in Österreich. Einreichen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte und Mieterinnen und Mieter. Eine Wohnung in einem Haus mit drei oder mehr Einheiten fällt laut Förder-FAQ unter den „Kesseltausch“ für den mehrgeschossigen Wohnbau, den die Sanierungsoffensive derzeit als beendet führt.
  • Alte Heizung: Ersetzt wird eine fossile Heizung, also Öl, Gas, Kohle oder Koks, oder ein Elektrospeicherofen beziehungsweise eine fix verbaute Elektroheizung. Die alte Anlage muss dauerhaft außer Betrieb gehen.
  • Neue Heizung: Fernwärme hat Vorrang. Ist ein Anschluss möglich, wird eine Wärmepumpe oder Holzheizung nur gefördert, wenn er technisch nicht geht oder die Alternative mindestens 25 Prozent weniger kostet. Die Wärmepumpe braucht eine Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C, über einem GWP von 150 beim Kältemittel gibt es je nach Bauart und Leistung 20 Prozent weniger.

Wenn eine dieser Fragen gegen dich ausgeht, spar dir die nächsten Schritte und schau, ob dein Bundesland oder deine Gemeinde etwas Passendes hat.

Schritt 2: Energieberatung buchen

Das Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes ist Pflicht, und zwar schon bei der Registrierung, nicht erst beim Antrag. Ein Energieausweis ersetzt es laut Förder-FAQ nicht. Die Beratung muss den Standort des Heizungstausches betreffen und kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen; Vorhaben, geschätzte Kosten und ausführendes Unternehmen gibst du dann bei der Registrierung an.

Die Beratung bieten die Energieberatungsstellen der Länder an. Weil das Protokoll die Voraussetzung für alles Weitere ist, ist das der Schritt, der jetzt am meisten drängt: Jeder Tag Wartezeit auf den Beratungstermin ist ein Tag, an dem andere sich registrieren und den Topf leeren.

Reihenfolge, die funktioniert: heute Beratungstermin anfragen, parallel Angebote einholen, registrieren, sobald das Protokoll da ist. Nicht umgekehrt.

Schritt 3: Angebot und Liefertermin klären

Hol dir Angebote von Fachbetrieben und lass dir bestätigen, dass das Gerät auf der Liste der förderfähigen Anlagen steht. Kläre auch, ob an deiner Adresse Fernwärme verfügbar ist, denn genau das wird geprüft.

Wichtig ist der Liefertermin. Maßgebend ist laut Förder-FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort, nicht das Rechnungsdatum. Anerkannt werden Leistungen ab 7. Oktober 2026, und nach der Registrierung hast du neun Monate, um einzubauen, abzurechnen und den Antrag zu stellen. Frag den Installateur also nicht nur nach dem Preis, sondern nach dem Datum, an dem die Anlage bei dir steht. Bei Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen können Lieferzeiten und Genehmigungen die neun Monate eng werden lassen.

Eigenleistung und gebrauchte Geräte werden laut Förder-FAQ nicht gefördert. Einbauen muss ein Fachbetrieb, Rechnungen in Deutsch oder Englisch werden anerkannt, auch von Betrieben aus dem Ausland.

Schritt 4: Registrieren

Die Registrierung läuft ausschließlich online auf sanierungsoffensive.gv.at. Du identifizierst dich mit ID Austria oder lädst die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hoch. Dann gibst du deine Daten, die Daten zum Heizungstausch und das Energieberatungsprotokoll an.

Mit der Registrierung wird das Förderbudget neun Monate für dich reserviert. Das ist der eigentliche Zweck dieses Schritts: Du sicherst dir deinen Anteil am Topf, bevor er leer ist. Was danach kommt, hat Zeit bis zum Ende der neun Monate. Eine Unschärfe bleibt: Das Informationsblatt nennt für Registrierungen und Anträge „längstens bis 31.12.2026“, zugleich aber neun Monate ab Registrierung für Umsetzung und Antrag. Ob ein Antrag aus einer Dezember-Registrierung noch 2027 eingereicht werden kann, klärst du im Zweifel beim Serviceteam Kesseltausch der KPC.

Wer sich heuer schon registriert hatte und dessen Registrierung noch gilt, braucht keine neue. Verfallene Registrierungen sind genau das Geld, das jetzt neu vergeben wird.

Schritt 5: Umsetzen, abrechnen, Antrag stellen

Jetzt wird eingebaut. Die alte Heizung wird stillgelegt und fachgerecht entsorgt, Öltanks werden entsorgt oder gereinigt und verplombt. Die Rechnungen müssen auf dich als Antragstellerin oder Antragsteller lauten und von dir bezahlt sein.

Innerhalb der neun Monate reichst du den vollständigen Antrag ein: das unterschriebene Endabrechnungsformular und alle Rechnungen. Die Kommunalkredit Public Consulting prüft, das Ministerium genehmigt, dann wird ausbezahlt. Das heißt auch: Du finanzierst die Heizung vor. Rechne die Förderung in deiner Finanzierung ein, aber nicht in die Anzahlung.

Die Landesförderung kannst du zusätzlich beantragen, wenn dein Bundesland das zulässt. Zusammen dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. Die bisherige Obergrenze von 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gilt für die Neuauflage nicht mehr: Laut Förder-FAQ der Sanierungsoffensive, Version 10/2026, entfällt die prozentuelle Begrenzung; die allgemeine Seite auf oesterreich.gv.at nennt die 30 Prozent noch.

Fünf Fehler, die dich die Förderung kosten

  1. Registrieren ohne Protokoll. Ohne Energieberatungsprotokoll geht die Registrierung nicht durch. Erst der Termin, dann das Formular.
  2. Lieferung vor dem 7. Oktober. Maßgebend ist laut Förder-FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers; was früher geliefert wurde, zählt nicht, egal wann die Rechnung ausgestellt ist.
  3. Die neun Monate unterschätzen. Lieferzeit, Einbau, Rechnung, Antrag: alles muss in diese Frist passen. Verfällt die Registrierung, ist das Geld weg und geht an den Nächsten.
  4. Fernwärme übergehen. Wer einen möglichen Anschluss ignoriert und eine Wärmepumpe einbaut, riskiert die Ablehnung. Lass die Verfügbarkeit schriftlich bestätigen.
  5. Bis Dezember warten. Der Topf ist ein Resttopf. Wer wartet, bis das Angebot perfekt ist, registriert sich womöglich in einen leeren Topf.

Oder doch bis Jänner warten?

Ab 4. Jänner 2027 startet die Sanierungsoffensive 2027 mit dem Kesseltausch 2027. Die Pauschalen bleiben laut Ministerium gleich hoch. Neu ist der Ablauf laut Informationsblatt Kesseltausch 2027: erst Antrag, dann Genehmigung, dann Umsetzung. Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferung und Leistung gestellt sein, die Auftragsbestätigung des Betriebs legst du mit der Annahmeerklärung nach der Genehmigung vor. Für einkommensschwache Haushalte ist eine soziale Zusatzförderung vorgesehen, unter Vorbehalt der Genehmigung des Klima-Sozialplans durch die EU-Kommission.

Die Entscheidung ist deshalb einfach: Ist bei dir seit 7. Oktober schon geliefert oder eingebaut worden, oder schaffst du Registrierung und Umsetzung in den nächsten Monaten, nimm die Neuauflage 2026. Hast du noch nichts beauftragt und keine Eile, warte auf Jänner und unterschreib den Auftrag erst nach dem Antrag. Beides zugleich geht nicht.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich mich beeilen?

Ja. Das Budget stammt aus frei gewordenen Mitteln des Jahres 2026 und ist begrenzt, eine Summe nennt das Ministerium nicht. Die Registrierung endet, sobald der Topf leer ist, spätestens am 31. Dezember 2026. Der Engpass ist meist der Termin für die Energieberatung, also zuerst den anfragen.

Kann ich mich registrieren, wenn die Heizung schon bestellt oder eingebaut ist?

Ja, wenn Lieferung und Leistung ab dem 7. Oktober 2026 erfolgt sind. Was davor geliefert wurde, wird nicht anerkannt. Ab 2027 gilt eine andere Regel: Dann muss der Antrag vor Umsetzung, Lieferung und Leistung gestellt sein.

Brauche ich ID Austria?

ID Austria ist der einfachste Weg, aber keine Pflicht. Alternativ lädst du bei der Registrierung die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hoch.

Was passiert, wenn das Budget vor meiner Registrierung aufgebraucht ist?

Dann ist eine Registrierung in dieser Runde nicht mehr möglich. Die nächste Möglichkeit ist der Kesseltausch 2027 ab 4. Jänner 2027 mit gleich hohen Pauschalen, aber mit Antrag vor der Umsetzung.

Wann bekomme ich das Geld?

Nach der Umsetzung. Du stellst innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung den Antrag mit Endabrechnung und bezahlten Rechnungen, die Kommunalkredit Public Consulting prüft, das Ministerium genehmigt, dann wird ausbezahlt. Eine Anzahlung oder einen Vorschuss gibt es nicht.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

Passt das auf dein Vorhaben?

Ob für dein Projekt eine Förderung in Frage kommt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Samy liest jede Anfrage selbst.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Weiterlesen