Förderungen

Raus aus Gas in Wien: bis zu 8.000 Euro von der Stadt zusätzlich zum Bund

Wer in Wien die Gastherme oder den Ölkessel ersetzt, kann zwei Förderungen kombinieren: den Kesseltausch des Bundes, der seit 2. November wieder Registrierungen annimmt, und die Wiener Landesförderung für Heizanlagen, die laufend offen ist. Hier steht, was die Stadt zahlt, was der Bund zahlt und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

Kurz gesagt

Die Stadt Wien fördert die Umstellung einer Heizanlage auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Biomasse mit 35 Prozent der anerkannten Kosten: in Eigenheimen höchstens 8.000 Euro plus bis zu 4.000 Euro für Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme, in Wohnungen höchstens 5.250 Euro. Wer in der Wohnung ganz auf Gas verzichtet, bekommt zusätzlich 1.000 bis 1.500 Euro Dekarbonisierungsprämie. Der Bund zahlt für Ein- und Zweifamilienhäuser 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, registrieren kannst du dich bis längstens 31. Dezember 2026. Beide Förderungen lassen sich kombinieren, zusammen aber nie über die Investitionskosten hinaus.

Was zahlt die Stadt Wien beim Heizungstausch?

Die Wiener Förderung „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung bestehender Heizanlagen“ läuft über die Wohnbauförderung der Stadt (MA 50). Rechtsgrundlage ist die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024. Laut Antragsseite der Stadt Wien gilt:

Förderquote
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten.
Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser
Höchstens 8.000 Euro. Nutzt die Anlage Geothermie, Grundwasser oder Abwärme, kommen bis zu 4.000 Euro dazu, in der Verordnung „Geothermieprämie“ genannt.
Wohnungen
Anerkannt werden höchstens 15.000 Euro Kosten, der Beitrag beträgt daher höchstens 5.250 Euro.
Dekarbonisierungsprämie
Zusätzlich 1.000 Euro für Mieterinnen, Mieter und Eigentümer einer Wohnung, die am Hauptwohnsitz vollständig auf Gas verzichten und den Gasanschluss abmelden; 1.500 Euro, wenn das im Zuge einer Heizungsumstellung im ganzen Haus passiert.

Laut Erläuterungen zur Verordnung haben von rund 600.000 fossil beheizten Wohnungen in Wien etwa 474.000 dezentrale Gasgeräte. Die Prämie soll auch E-Herd und Küchenumbau abdecken, als Nachweis reicht die Demontage des Gaszählers.

Für wen gilt die Wiener Förderung?

Einreichen können laut Stadt Wien Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern, Mieter mit Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Die Wohnung oder das Haus muss dein Hauptwohnsitz sein.

Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser gelten Einkommensgrenzen, den Einkommensnachweis verlangt die Seite auch für Reihenhäuser. Die Antragsseite nennt als Obergrenze des Haushaltseinkommens 54.710 Euro netto für eine Person, 81.540 Euro für zwei, 92.260 Euro für drei, 103.000 Euro für vier und 6.010 Euro je weitere Person. Daneben steht der Satz, dass es keine Förderung nach § 20 der Verordnung gibt, wenn das Einkommen 125 Prozent des höchstzulässigen Jahreseinkommens nach § 11 Abs. 2 WWFSG übersteigt; wie beide Angaben zusammenhängen, erklärt die Seite nicht. Für Wohnungen nennt die Seite keine Einkommensgrenze. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, ausbezahlt wird nach Budgetmitteln.

Welche Anlagen und welche Bedingungen?

Gefördert wird die Errichtung einer zentralen Wärmeversorgung mit Fernwärmeanschluss, der erstmalige Einbau einer Etagenheizung mit einem hocheffizienten alternativen System oder die Umstellung einer bestehenden Heizung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Biomasse. Laut Antragsseite gilt:

  • Das alte Heizsystem muss demontiert werden, das neue muss die alleinige Heizung sein.
  • Wärmepumpen müssen in der GET-Produktdatenbank aufscheinen, mit höchstens 40 °C Vorlauftemperatur oder einem Nachweis von mindestens 140 Prozent Raumheizungseffizienz bei 55 °C.
  • Rechnungen und Angebote müssen von einer befugten Firma stammen. Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten zählen nicht.

Unterschied zum Bund: Die Stadt kennt laut Erläuterungen zur Verordnung keinen Fernwärme-Vorrang mehr. Eine Wärmepumpe wird auch dort gefördert, wo Fernwärme verfügbar wäre.

Was zahlt der Bund dazu?

Der Bund hat den „Kesseltausch 2026“ am 2. November neu geöffnet. Laut Informationsblatt der Sanierungsoffensive, Version 10/2026, gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser:

  • 4.000 Euro für Nah- oder Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe, 6.000 Euro für eine Holzzentralheizung. Dazu 2.500 Euro Solarbonus und 5.000 Euro Bohrbonus für eine neue Tiefen- oder Brunnenbohrung.
  • Registrierung und Antrag sind möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Gefördert werden Leistungen ab 7. Oktober 2026, nach der Registrierung bleiben neun Monate für Umsetzung und Antrag.
  • Für die Registrierung brauchst du ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes. Einkommensprüfung und Hauptwohnsitzpflicht gibt es nicht.
  • Fernwärme hat Vorrang. Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich ist oder die Alternative mindestens 25 Prozent günstiger kommt.

Für Wohnungen im Geschoßwohnbau gibt es derzeit nichts vom Bund: „Kesseltausch Einzelwohnung“ ist laut Sanierungsoffensive beendet, ebenso „Sauber Heizen für Alle 2026“ laut umweltfoerderung.at.

Lässt sich beides kombinieren?

Ja. Das Informationsblatt des Bundes erlaubt die Kombination mit Landesförderungen und zieht eine Grenze: Sämtliche Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen, Mehrfachförderungen sind ein Rückforderungsgrund. Die Stadt Wien verlangt das Gewährungsschreiben des Bundes, wenn du dessen Förderung nutzt.

Rechenbeispiel Einfamilienhaus: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 24.000 Euro, Fernwärme ist nicht verfügbar, das Einkommen liegt unter der Wiener Grenze. Der Bund zahlt 5.000 Euro. Die Stadt zahlt 35 Prozent von 24.000 Euro, also 8.400 Euro, gedeckelt auf 8.000 Euro. Zusammen 13.000 Euro, du trägst 11.000 Euro. Mit Erdwärmesonde kämen 5.000 Euro Bohrbonus vom Bund und bis zu 4.000 Euro Geothermieprämie der Stadt dazu.

Rechenbeispiel Wohnung: Der Fernwärmeanschluss einer Mietwohnung samt Rückbau von Therme und Gasherd kostet 9.000 Euro. Die Stadt zahlt 3.150 Euro plus 1.000 Euro Dekarbonisierungsprämie, zusammen 4.150 Euro. Vom Bund kommt derzeit nichts.

Wie läuft der Antrag in Wien?

Zuständig ist der Infopoint für Wohnungsverbesserung der MA 50 am Maria-Restituta-Platz 1 im 20. Bezirk, E-Mail wv@ma50.wien.gv.at. Die Online-Abwicklung ist laut Stadt Wien derzeit gestört, Anträge gehen per E-Mail, Post oder persönlich nach Terminvereinbarung. Beizulegen sind:

  • Kostenvoranschlag oder Rechnung einer befugten Firma. Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung ausgestellt sein und müssen auf dich lauten.
  • bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, bei Eigentum ein Grundbuchsauszug
  • bei Eigenheimen der Nachweis des Haushaltseinkommens
  • bei Nutzung der Bundesförderung das Gewährungsschreiben

Die Dekarbonisierungsprämie beantragst du getrennt bei derselben Stelle, innerhalb von sechs Monaten nach der Gasfreimachung, mit der Bestätigung der Installationsfirma über die Stilllegung.

Eine Reihenfolge, die zu beiden Regelwerken passt: Energieberatung des Landes, Registrierung beim Bund, Einbau, Wiener Antrag mit der Rechnung innerhalb von sechs Monaten, parallel der Bundesantrag innerhalb der neun Monate. Wer unsicher ist, fragt vorher bei der Hauskunft nach, der kostenlosen Sanierungsberatung des wohnfonds_wien.

Fristen, Budget und Ausblick 2027

Die Wiener Förderung hat keine Einreichfrist. Sie läuft, solange Budget vorhanden ist, ohne Rechtsanspruch.

Beim Bund ist die Zeit knapper: Registrierungen sind längstens bis 31. Dezember 2026 möglich, und der Topf besteht laut Klimaschutzministerium nur aus Mitteln, die durch Stornierungen und verfallene Registrierungen frei wurden. Ab 4. Jänner 2027 startet der Kesseltausch 2027 mit laut Ministerium unveränderten Pauschalen, aber neuer Reihenfolge: Laut Informationsblatt Kesseltausch 2027 muss der Antrag vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferung und Leistung gestellt sein. Für einkommensschwache Haushalte sieht es eine soziale Zusatzförderung vor, unter Vorbehalt der Genehmigung des Klima-Sozialplans durch die EU-Kommission.

Ist die Anlage seit 7. Oktober geliefert oder bis Ende 2026 realistisch eingebaut, registriere dich jetzt beim Bund und reiche danach in Wien ein. Hast du noch nichts beauftragt, kannst du auf Jänner warten, der Wiener Teil läuft weiter.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich zuerst beim Bund oder bei der Stadt einreichen?

Beim Bund zuerst registrieren, weil die Registrierung das Budget neun Monate reserviert und nur bis 31. Dezember 2026 möglich ist. Den Wiener Antrag stellst du mit Kostenvoranschlag oder mit der Rechnung, die höchstens sechs Monate alt sein darf.

Bekomme ich die Wiener Förderung auch ohne Bundesförderung?

Ja. Die Wiener Förderung ist eigenständig. Das gilt vor allem für Wohnungen, für die der Bund derzeit nichts anbietet, und für Haushalte, die die Fernwärme-Vorrangregel des Bundes nicht erfüllen.

Gilt die Förderung für eine Mietwohnung mit Gastherme?

Ja. Mieterinnen und Mieter können mit Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einreichen, die Wohnung muss der Hauptwohnsitz sein. Die Stadt zahlt 35 Prozent der anerkannten Kosten bis 5.250 Euro, dazu 1.000 Euro Dekarbonisierungsprämie bei Abmeldung des Gasanschlusses.

Was ist, wenn mein Einkommen über der Grenze liegt?

Die Einkommensgrenzen gelten laut Stadt Wien für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser, den Einkommensnachweis verlangt die Seite auch für Reihenhäuser. Liegt das Haushaltseinkommen über den genannten Beträgen, ist die Lage unklar: Die Seite nennt zusätzlich eine 125-Prozent-Regel nach § 11 Abs. 2 WWFSG, ohne sie zu erklären. Das klärst du vorab beim Infopoint der MA 50. Für Wohnungen nennt die Antragsseite keine Grenze.

Gibt es bei der Stadt Wien eine Frist?

Keinen Stichtag. Die Förderung läuft, solange Budget vorhanden ist. Zwei Fristen gelten trotzdem: Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein, und die Dekarbonisierungsprämie beantragst du innerhalb von sechs Monaten nach der Gasfreimachung.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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