Förderungen
Sanierungsoffensive 2027: was ab 4. Jänner kommt und was du jetzt vorbereitest
Die Sanierungsoffensive des Bundes geht 2027 in die nächste Runde, erstmals mit zwei Ministerien und einem neuen Ablauf: Antrag, Genehmigung, Endabrechnung. Die Förderhöhen sind laut Förderstelle fixiert, die Informationsblätter liegen vor. Hier steht, was ab 4. Jänner gilt und was du vorher erledigen kannst, ohne die Förderung zu riskieren.
Kurz gesagt
Für 2027 stehen rund 500 Millionen Euro bereit: 360 Millionen vom Klimaschutzministerium für Kesseltausch und mehrgeschoßigen Wohnbau, 140 Millionen vom Wirtschaftsministerium für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser und gemeinnützige Bauvereinigungen. Anträge sind ab 4. Jänner 2027 möglich, längstens bis 31. Dezember 2027. Der Sanierungsbonus zahlt bis zu 4.000 Euro je Einzelbauteil und bis zu 20.000 Euro für eine umfassende Sanierung, der Kesseltausch 4.000 bis 6.000 Euro plus Boni. Neu ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Genehmigung, dann Auftrag.
Was ab 4. Jänner 2027 startet
Am 15. Oktober 2026 haben Klimaschutzminister Norbert Totschnig und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer die Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt. Das Budget beträgt laut Klimaschutzministerium (BMLUK) 500 Millionen Euro: 360 Millionen aus dem BMLUK, davon 179 Millionen für den Kesseltausch und 181 Millionen für thermische Sanierungen, dazu 140 Millionen aus dem Energieeffizienzfonds des Wirtschaftsministeriums (BMWET), davon 90 Millionen für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser und 50 Millionen für gemeinnützige Bauvereinigungen.
Das BMLUK verantwortet den Kesseltausch für alle Wohngebäude und den Sanierungsbonus im mehrgeschoßigen Wohnbau, das BMWET den Sanierungsbonus für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser. Anträge sind laut Informationsblättern ab 4. Jänner 2027 möglich, solange Budget da ist, längstens bis 31. Dezember 2027.
Zum Stand: Laut Website der Sanierungsoffensive können einzelne Bedingungen bis zum Start noch präzisiert werden, die Förderhöhen sind fixiert; die Presseaussendung nennt den Dezember für den Beschluss der finalen Bestimmungen. Alle Zahlen stammen aus den Informationsblättern in der Version 10/2026.
Sanierungsbonus 2027: Maßnahmen und Beträge
Gefördert werden thermische Sanierungen von Wohngebäuden, deren Baubewilligung älter als 15 Jahre ist. Einreichen können Privatpersonen als Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte oder Mieter, ein Hauptwohnsitz ist nicht nötig. Der Zuschuss beträgt höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten, gedeckelt laut Informationsblatt für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser so:
- Einzelbauteilsanierung
- Bis zu 4.000 Euro, eine Maßnahme pro Kalenderjahr: Außenwand (mindestens 50 Prozent der Fläche, 14 cm Dämmung oder U-Wert 0,21), oberste Geschoßdecke oder Dach (24 cm oder 0,15), unterste Geschoßdecke (10 cm oder 0,30) oder Fenster (mindestens 75 Prozent, Uw 1,1). Dazu 1.000 Euro Bonus für eine Außenverschattung beim Fenstertausch.
- Teilsanierung
- Bis zu 10.000 Euro, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent sinkt.
- Umfassende Sanierung
- Bis zu 15.000 Euro im „guten Standard“, bis zu 20.000 Euro im klimaaktiv-Standard.
Im mehrgeschoßigen Wohnbau ab drei Wohneinheiten kommt laut eigenem Informationsblatt der Fenstertausch in einer einzelnen Wohnung dazu, auch für Mieterinnen und Mieter, sowie ein Begrünungsbonus bei umfassender Sanierung oder umfassender Fenstersanierung: 150 Euro je Quadratmeter Fassadenbegrünung, 100 Euro bodengebunden, 25 Euro am Dach.
Rechenbeispiel: Ein Fenstertausch um 12.000 Euro bringt 30 Prozent, also 3.600 Euro. Die 4.000 Euro erreichst du ab gut 13.300 Euro Kosten, mit Außenverschattung kommen 1.000 Euro dazu. Eine klimaaktiv-Sanierung um 80.000 Euro ergäbe 24.000 Euro, gedeckelt auf 20.000 Euro.
Kesseltausch 2027: gleiche Pauschalen, neuer Ablauf
Der Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Elektrospeicherofen auf eine klimafreundliche Zentralheizung bringt laut Informationsblatt Pauschalen: 4.000 Euro für Nah- oder Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe, 6.000 Euro für eine Holzzentralheizung. Dazu 2.500 Euro für eine thermische Solaranlage und 5.000 Euro für eine Tiefen- oder Brunnenbohrung bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen. Das sind dieselben Beträge wie bei der Neuauflage 2026.
Fernwärme hat Vorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich ist oder die Alternative mindestens 25 Prozent weniger kostet. Für Wärmepumpen gelten höchstens 55 °C Vorlauftemperatur und das EHPA-Gütesiegel, bei einem Kältemittel mit GWP über 150 sinkt die Förderung je nach Bauart und Leistung um 20 Prozent. Alle fossilen Heizungen müssen stillgelegt und entsorgt werden.
Laut Presseaussendung vom 15. Oktober liegt die Förderquote 2027 bei rund 20 Prozent, nach rund 30 Prozent 2026 und rund 75 Prozent davor: Die Pauschalen bleiben, ihr Anteil an den Kosten sinkt.
Sauber Heizen für Alle: die soziale Zusatzförderung
„Sauber Heizen für Alle“ wird laut BMLUK in die Sanierungsoffensive integriert und über den EU-Klimasozialfonds finanziert. Das Informationsblatt zum Kesseltausch regelt es als soziale Zusatzförderung: Den Nachweis erbringt ein gültiger Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz, dazu Meldezettel, Grundbuchauszug und ein Angebot eines Fachbetriebs.
Die Förderung kann dann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen, mit Obergrenzen je Technologie: für förderungswürdige Haushalte 6.000 Euro bei Fernwärme, 7.500 Euro bei einer Wärmepumpe und 9.000 Euro bei einer Holzheizung, für einkommensschwache Haushalte zwischen 28.469 Euro für Fernwärme und 39.480 Euro für eine Sole- oder Wasser-Wärmepumpe. Diese Bestimmungen stehen laut Informationsblatt unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission den Klima-Sozialplan genehmigt; bis 2032 sind laut Presseaussendung rund 439 Millionen Euro vorgesehen.
So läuft das Verfahren, und wo die Fristen liegen
Die Vorabregistrierung entfällt. Das Verfahren laut Informationsblättern:
- Antrag online auf sanierungsoffensive.gv.at mit ID Austria oder Ausweiskopie und Kostenangaben. Beim Kesseltausch und bei Einzelbauteilen ist das Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes Pflicht, bei umfassenden und Teilsanierungen das Formular „Technische Details Energieausweis“.
- Genehmigung durch das Ministerium nach Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting. Den Fördervertrag mit der maximalen Förderhöhe nimmst du innerhalb von vier Wochen an; beim Kesseltausch und bei Einzelbauteilen bestätigst du dabei eine Auftragsbestätigung des Betriebs.
- Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen, danach die Auszahlung. Dafür bleiben beim Kesseltausch und bei Einzelbauteilen neun Monate ab Genehmigung, bei umfassenden und Teilsanierungen zwei Jahre.
Die entscheidende Regel: Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt sein. Rechnungen müssen auf dich lauten, nur Arbeiten mit Montagerechnung eines Professionisten zählen. Landesförderungen dürfen dazu, zusammen aber nicht mehr als die Investitionskosten.
Was du jetzt vorbereiten kannst
Zwei Monate bis zum Start reichen für alles, was vor dem Antrag erlaubt und nötig ist:
- Energieberatung buchen. Das Protokoll der Landesstelle ist beim Kesseltausch und bei Einzelbauteilen Voraussetzung. klimaaktiv nennt die Stellen je Bundesland, laut oesterreich.gv.at ist die Beratung vielerorts kostenlos.
- Bestand erheben. Teil- und umfassende Sanierungen brauchen die Energieausweisberechnung vorher und nachher, bestätigt von einer befugten Person.
- Angebote einholen, nichts beauftragen. Die Förderhöhe wird aus den Kostenangaben im Antrag berechnet; unterschreibe aber keinen Auftrag und zahle nichts an.
- Landesförderung prüfen. Die Kombination ist erlaubt, klimaaktiv listet die Programme der Länder.
- ID Austria aktivieren und dich auf sanierungsoffensive.gv.at für das Info-Mailing zum Start eintragen.
Welche Landes- und Gemeindeförderungen zu deinem Ort passen, zeigt die FörderDatenbank.
Kesseltausch 2026 oder 2027: welche Runde für dich gilt
Seit 2. November 2026 läuft parallel die Neuauflage des Kesseltauschs 2026. Laut BMLUK gilt dort: Registrierung bis längstens 31. Dezember 2026, solange Budget da ist, anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, nach der Registrierung bleiben neun Monate für Umsetzung und Antrag. Die Pauschalen sind dieselben, das Budget stammt aus stornierten und verfallenen Projekten, rund 20 Millionen Euro bis Jahresende.
Die Abgrenzung: Ist bei dir seit 7. Oktober schon geliefert oder eingebaut worden, oder willst du noch heuer starten, gehört dein Projekt in die Runde 2026. Hast du noch nichts beauftragt, ist 2027 der Weg mit größerem Budget, aber mit der Regel „Antrag vor Auftrag“. Pro Standort gibt es einen Antrag; für die thermische Sanierung ist der 4. Jänner ohnehin der nächste Termin.
Quellen
- Sanierungsoffensive 2027: Informationsblätter Sanierungsbonus und Kesseltausch, Version 10/2026, Stand 2.11.2026
- BMLUK: Förderungen für Sanierung und Kesseltausch, Stand 2.11.2026
- BMLUK/BMWET: 500-Millionen-Euro-Booster, 15.10.2026
- BMLUK: Kesseltausch startet neu, 29.10.2026
- Parlamentskorrespondenz Nr. 682 und 683 vom 3.7.2026
- klimaaktiv: Heizungstausch, Förderungen und Kosten, Stand 2.11.2026
- oesterreich.gv.at: Sanierungsoffensive und Energieberatung, Stand 2.11.2026
Häufige Fragen
Kann ich für Sanierung und Heizungstausch gleichzeitig einreichen?
Ja, aber getrennt: ein Antrag beim Sanierungsbonus, ein eigener beim Kesseltausch. Beim Sanierungsbonus gilt pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ein Antrag, bei Einzelbauteilen eine Maßnahme pro Jahr.
Darf ich den Installateur beauftragen, sobald der Antrag eingereicht ist?
Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung, der Auftrag darf also nach dem Antrag erteilt werden. Beim Kesseltausch und bei Einzelbauteilen verlangt die Förderstelle die Auftragsbestätigung erst mit dem Fördervertrag. Wer vor der Genehmigung beauftragt, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst.
Gibt es Einkommensgrenzen?
Für die Standardförderung nicht, nicht einmal ein Hauptwohnsitz ist nötig. Die soziale Zusatzförderung setzt einen Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH voraus, der einen einkommensschwachen oder förderungswürdigen Haushalt bestätigt.
Wie lange habe ich nach der Genehmigung Zeit?
Neun Monate für Kesseltausch und Einzelbauteile, zwei Jahre für umfassende und Teilsanierungen im Ein- und Zweifamilienhaus, drei Jahre im mehrgeschoßigen Wohnbau. Bis dahin müssen Umsetzung und Endabrechnung erledigt sein.
Was passiert, wenn das Budget vor Jahresende aufgebraucht ist?
Dann kann das Ministerium die Aktion laut Informationsblatt vorzeitig beenden. 2026 war der Kesseltausch Mitte Juli ausgeschöpft. Wer früh im Jahr einreicht, ist auf der sicheren Seite.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
Passt das auf dein Vorhaben?
Ob für dein Projekt eine Förderung in Frage kommt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Samy liest jede Anfrage selbst.
Jetzt Kontakt aufnehmen