Förderungen

Kesseltausch-Förderung: was ab 2. November gilt

Seit dem Sommer war der Fördertopf für den Heizungstausch leer. Ab 2. November 2026 nimmt der Bund wieder Registrierungen an, mit niedrigeren Pauschalen als zu Jahresbeginn. Das Fenster ist kurz: Spätestens am 31. Dezember ist Schluss, früher, wenn das Geld weg ist.

Kurz gesagt

Ab 2. November 2026 fördert der Bund wieder den Umstieg von einer fossilen Heizung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzzentralheizung in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Die Pauschalen: bis zu 4.000 Euro für Fernwärme, 5.000 Euro für die Wärmepumpe und 6.000 Euro für Holz, dazu Boni für Solaranlage und Tiefenbohrung. Anerkannt werden Leistungen ab 7. Oktober 2026, registrieren kannst du dich längstens bis 31. Dezember 2026. Voraussetzung ist ein Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes.

Was startet am 2. November?

Das Programm heißt „Kesseltausch 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus“ und gehört zur Sanierungsoffensive des Klimaschutzministeriums BMLUK. Die erste Runde des Jahres war wegen der hohen Nachfrage schon im Juli ausgeschöpft, neue Registrierungen waren danach nicht mehr möglich.

Für die Neuauflage verwendet das Ministerium Geld, das im Zusagerahmen 2026 wieder frei geworden ist: aus stornierten und nicht umgesetzten Projekten sowie aus verfallenen Registrierungen. Es ist also kein neues Jahresbudget, sondern ein Resttopf.

Die Eckdaten laut Sanierungsoffensive und klimaaktiv (Stand 21.10.2026):

  • Registrierung ab 2. November 2026, ausschließlich online auf sanierungsoffensive.gv.at
  • Registrierung längstens bis 31. Dezember 2026, früher Schluss, wenn das Budget ausgeschöpft ist
  • Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026
  • Nach der Registrierung ist die Förderung neun Monate für dich reserviert

Wer kann einreichen?

Einreichen können Privatpersonen, und zwar nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer. Antragsberechtigt sind auch Miteigentümer, Bauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter, jeweils für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus in Österreich. Eine Einkommensprüfung gibt es in diesem Programm nicht.

Nicht über dieses Programm läuft der Heizungstausch im mehrgeschoßigen Wohnbau. Dafür hat der Kesseltausch eine eigene Schiene mit eigenem Informationsblatt, die sich an die Gebäudeeigentümer richtet.

Wie viel Förderung gibt es?

Der Bund fördert mit Pauschalen, also mit festen Beträgen je Technologie. Laut BMLUK und klimaaktiv gelten in der Neuauflage:

Anschluss an Nah- oder Fernwärme
Bis zu 4.000 Euro.
Wärmepumpe
Bis zu 5.000 Euro.
Holzzentralheizung
Bis zu 6.000 Euro, ob Pellets, Hackgut oder Stückholz.
Solarbonus
Zusätzlich 2.500 Euro, wenn du eine thermische Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche mit errichtest. Eine Photovoltaikanlage zählt dafür nicht.
Bohrbonus
Zusätzlich 5.000 Euro für eine neu errichtete Tiefen- oder Brunnenbohrung zu einer zentralen Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe.

Die Beträge liegen unter denen der ersten Runde 2026. Für Holzheizungen gab es davor bis zu 8.500 Euro, so der Österreichische Biomasse-Verband. Laut Informationsblatt zur Neuauflage entfällt dafür die bisherige Obergrenze von 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Zwei Abzüge solltest du kennen, bevor du ein Angebot unterschreibst. Bei Wärmepumpen, deren Kältemittel ein Treibhauspotenzial (GWP) über 150 hat, sinkt die Förderung um 20 Prozent. Über einem GWP von 750 ist das Gerät gar nicht förderbar. Holzheizungen, die die Emissionswerte des Umweltzeichens UZ37 nur in der Fassung 2021 statt 2025 erfüllen, bekommen ebenfalls 20 Prozent weniger.

Rechenbeispiel: Sole-Wasser-Wärmepumpe mit neuer Tiefenbohrung und thermischer Solaranlage, Kältemittel unter GWP 150. Vom Bund kommen bis zu 5.000 plus 5.000 plus 2.500, also 12.500 Euro.

Dazu kommt die Förderung deines Bundeslandes. Kombinieren ist grundsätzlich möglich, wenn das Land es zulässt. In Summe dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. Jedes Land hat eigene Programme und Regeln, in Wien etwa „Raus aus Gas“, in Niederösterreich läuft der Heizkesseltausch über die Wohnbauförderung.

Welche Heizung wird gefördert?

Gefördert wird der Umstieg weg von einer fossilen Heizung, also Öl, Gas, Kohle oder Koks, sowie von Elektro-Speicherheizungen. Die alte Anlage muss dauerhaft außer Betrieb gehen. Öltanks werden fachgerecht entsorgt oder, wo das nicht möglich ist, gereinigt und verplombt.

Fernwärme hat Vorrang. Wo ein Anschluss möglich ist, wird eine Wärmepumpe oder Holzheizung nur gefördert, wenn der Anschluss technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Unzumutbar heißt hier: Die Alternative kostet in der Investition mindestens 25 Prozent weniger als der Fernwärmeanschluss.

Für die neue Anlage gelten technische Mindestanforderungen:

Wärmepumpe
EHPA-Gütesiegel mit Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle, Vorlauftemperatur höchstens 55 °C, Kältemittel bis GWP 750, Gerät auf der Liste förderfähiger Wärmepumpen.
Holzzentralheizung
Emissionsgrenzwerte nach UZ37 in der Fassung 2025 bei Volllast, Kesselwirkungsgrad mindestens 85 Prozent, Gerät auf der Liste förderfähiger Holzheizungen.
Nah- und Fernwärme
Mindestens 50 Prozent erneuerbare Energie oder mindestens 75 Prozent Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, auch in Kombination.

Einbauen muss ein Fachbetrieb, Eigenleistung wird nicht gefördert. Die Leistung des neuen Wärmeerzeugers muss unter 100 kW liegen, was bei einem Einfamilienhaus praktisch immer zutrifft.

Wie läuft die Einreichung ab?

Die Neuauflage läuft in zwei Schritten: erst registrieren, dann innerhalb von neun Monaten umsetzen und den Antrag stellen. In der Praxis sieht das so aus:

  1. Energieberatung deines Bundeslandes buchen. Das Protokoll brauchst du schon für die Registrierung, ein Energieausweis ersetzt es nicht.
  2. Angebot einholen und prüfen lassen, ob das Gerät auf der Liste förderfähiger Anlagen steht und ob am Standort Fernwärme verfügbar ist.
  3. Ab 2. November online registrieren, mit aktiver ID Austria oder der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
  4. Heizung einbauen lassen, abrechnen und innerhalb der neun Monate den vollständigen Antrag mit den Rechnungen einreichen.
  5. Die KPC prüft die Unterlagen, das Ministerium genehmigt, danach wird ausbezahlt.

Die Förderung kommt erst nach der Umsetzung. Die Heizung musst du also zur Gänze vorfinanzieren.

Weil das Beratungsprotokoll Voraussetzung für die Registrierung ist, lohnt es sich, den Termin jetzt anzufragen und nicht erst am 2. November.

Jetzt registrieren oder auf 2027 warten?

Ab 4. Jänner 2027 startet die Sanierungsoffensive 2027. Für den Kesseltausch stellt das BMLUK darin 179 Millionen Euro bereit. Die Standardförderung bleibt laut klimaaktiv gleich hoch, also 4.000, 5.000 und 6.000 Euro.

Neu ist der Ablauf: erst Antrag, dann Genehmigung, dann Endabrechnung. Laut klimaaktiv darfst du die Maßnahme 2027 erst nach der Antragstellung beauftragen und umsetzen. Für einkommensschwache Haushalte ist eine soziale Zusatzförderung vorgesehen, das bisherige Programm „Sauber Heizen für Alle“ wird in die Sanierungsoffensive integriert.

Für die Entscheidung heißt das: Wurde bei dir seit 7. Oktober schon geliefert oder eingebaut, ist die Neuauflage 2026 dein Weg, denn 2027 zählen nur Vorhaben nach der Antragstellung. Wer noch nichts beauftragt hat und das Fenster bis 31. Dezember nicht schafft, wartet auf Jänner und unterschreibt den Auftrag erst nach dem Antrag. Die Details für 2027 stehen erst im neuen Informationsblatt, das sehen wir uns an, sobald es veröffentlicht ist.

Gilt das auch für Unternehmen?

Nein. Der Kesseltausch richtet sich an Privatpersonen mit Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus. Für Betriebe läuft der Umstieg auf erneuerbare Wärme über die Umweltförderung im Inland, die ebenfalls die KPC abwickelt. Dort gelten eigene Bedingungen, Fördersätze und Fristen.

Willst du privat und im Betrieb eine Heizung tauschen, sind das zwei getrennte Verfahren. Welches Programm auf dein Vorhaben passt und wie der Antrag aufgebaut wird, gehen wir im Erstgespräch durch. Wie ein Verfahren von dort aus weiterläuft, steht in Vom Erstgespräch zur Zusage.

Häufige Fragen

Ab wann und bis wann kann ich mich registrieren?

Ab 2. November 2026 online auf sanierungsoffensive.gv.at, längstens bis 31. Dezember 2026. Ist das Budget früher ausgeschöpft, endet die Registrierung früher. Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.

Kann ich als Mieter einreichen?

Ja. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Eine Einkommensprüfung gibt es im Kesseltausch 2026 nicht.

Brauche ich eine Energieberatung?

Ja. Für die Registrierung brauchst du das Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes. Ein Energieausweis ersetzt es nicht.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Grundsätzlich ja, sofern dein Bundesland das zulässt. Zusammen dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen.

Was passiert, wenn ich die neun Monate nicht schaffe?

Dann verfällt die Registrierung und das reservierte Geld geht zurück in den Fördertopf. Aus genau solchen verfallenen Registrierungen speist sich die aktuelle Neuauflage. Plane die Umsetzung deshalb mit Puffer und kläre den Liefertermin vor der Registrierung.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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