Förderungen
Skills Schecks 2026: 5.000 Euro pro Mitarbeiter für Weiterbildung
Mit den Skills Schecks 2026 zahlt das Wirtschaftsministerium die Hälfte externer Weiterbildungen, wenn sie Digitalisierung oder ökologische Nachhaltigkeit im Betrieb voranbringen. Abgewickelt wird über die FFG, eingereicht wird laufend bis 15. Dezember 2026. Hier steht, was Ausschreibungsleitfaden und FAQ dazu regeln.
Kurz gesagt
Gefördert werden 50 Prozent der externen Kurskosten, höchstens 5.000 Euro je Scheck und Person, bis zu fünf Schecks je Unternehmen, also maximal 25.000 Euro. Einreichen können Unternehmen jeder Rechtsform mit Niederlassung in Österreich, auch für Geschäftsführung und Einzelunternehmer, nicht aber GesbR und Unternehmen in Gründung. Der Antrag muss vor Kursbeginn im eCall liegen, der Kurs muss spätestens vier Wochen nach dem Antrag starten und binnen 18 Monaten ab Antragsdatum abgeschlossen sein. Die Ausschreibung läuft laut FFG vom 2. März bis 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr, mit 4 Millionen Euro Budget, und schließt früher, wenn das Geld ausgeschöpft ist.
Was fördern die Skills Schecks 2026?
Die Skills Schecks sind ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), die FFG wickelt es ab. Gefördert werden laut Ausschreibungsleitfaden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur ökologischen Nachhaltigkeit oder zur digitalen Transformation des Unternehmens beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen, jede geförderte Weiterbildung braucht aber einen klaren Schwerpunkt in mindestens einem der beiden Bereiche.
Besonders berücksichtigt werden laut FFG Weiterbildungen zu den neun Schlüsseltechnologien der Industriestrategie Österreich 2035: Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.
Für 2026 stehen laut Leitfaden 4 Millionen Euro zur Verfügung. Ob ein Kurs förderbar ist, beurteilt die FFG laut Programmseite ausschließlich bei der Antragsprüfung.
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind laut Leitfaden Unternehmen jeder Rechtsform mit einer Niederlassung in Österreich, etwa AG, GmbH, KG oder OG, ausdrücklich auch Einzelunternehmen. Die FFG nennt als Zielgruppe große wie kleine und mittlere Unternehmen, besonders angesprochen sind KMU. Skills Schecks können auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie mitarbeitende Gesellschafterinnen und Gesellschafter beantragt werden.
Nicht einreichen können laut Leitfaden Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Unternehmen in Gründung, Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Cluster und Vereine mit entsprechendem Vereinszweck sowie Selbstverwaltungskörper, Behörden und Gemeinden.
Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Im Antrag bestätigst du, dass dein Unternehmen in den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro an De-minimis-Förderungen erhalten hat. Laut Leitfaden gilt diese Grenze ausdrücklich für verbundene Unternehmen zusammen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderquote
- 50 Prozent der förderbaren externen Weiterbildungskosten, als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf den Rechnungsbetrag.
- Höchstbetrag
- 5.000 Euro je Skills Scheck, also je Person. Mehr als ein Scheck je Person und Ausschreibung ist nicht möglich.
- Je Unternehmen
- Höchstens fünf Schecks, laut Leitfaden damit maximal 25.000 Euro.
- Umsatzsteuer
- Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zählt der Nettobetrag.
Die FFG rechnet auf der Programmseite vor: Bei 5.000 Euro Kurskosten gibt es 2.500 Euro, bei 10.000 Euro die vollen 5.000 Euro, bei 12.000 Euro greift die Deckelung. Bei Pauschalpreisen für mehrere Personen zählt der anteilige Preis je Teilnehmerin oder Teilnehmer.
Rechenbeispiel: Drei Beschäftigte besuchen einen Lehrgang zu KI-Anwendungen um je 8.000 Euro netto, eine vierte Person einen Robotik-Kurs um 12.000 Euro. Die drei Schecks bringen je 4.000 Euro, der vierte ist mit 5.000 Euro gedeckelt. Förderung gesamt: 17.000 Euro von 36.000 Euro Kurskosten.
Welche Weiterbildungen zählen, welche nicht?
Der Leitfaden nennt Beispiele: bei ökologischer Nachhaltigkeit etwa Wasserstoff, Photovoltaik, Elektromobilität, Wärmepumpe, Ökobilanzierung, Kreislaufwirtschaft oder Recyclingtechnologien, bei Digitalisierung etwa IT-Sicherheit, Programmierung, Cloud Computing, BIM, Robotik, additive Fertigung, Big Data, KI und Machine Learning.
Besucht werden darf die Weiterbildung laut Leitfaden nur bei anerkannten Anbietern: zertifizierten Einrichtungen der Erwachsenenbildung aus der Ö-Cert-Liste, Fachhochschulen und Universitäten mit Sitz in der EU oder im EWR sowie COMET-Kompetenzzentren. Online-Kurse dieser Anbieter sind förderbar.
Nicht gefördert werden laut Leitfaden und FAQ unter anderem:
- Weiterbildungen, die vor der Einreichung begonnen haben, Tagungen und Kongresse, Beratung, Coaching, Mentoring und Produktschulungen des Herstellers
- digitale Grundkompetenzen wie Office-Grundkenntnisse oder ECDL/ICDL und allgemeine Managementthemen wie Projekt-, Lean- oder Change-Management, Scrum, ITIL oder Agile
- Inhouse-Schulungen, individuell zugeschnittene oder nicht öffentlich buchbare Kurse und Flatrate-Zugänge
- Nachhaltigkeitsthemen ohne ökologischen Fokus wie ESG oder CSR und rein rechtliche Themen wie NIS2 oder DSGVO, außer es geht um die Umsetzung in IT-Systemen
- Elektrotechnik, separat gebuchte Zertifizierungen, Weiterbildungen im Ausland, Lehrausbildung, Reise- und Personalkosten sowie Kurse in einer Bildungskarenz
Wie läuft der Antrag und wann musst du einreichen?
Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über das eCall-Portal der FFG, laufend bis längstens 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr. Die Entscheidung fällt laut Leitfaden laufend, laut Programmseite bemüht sich die FFG um eine Antwort innerhalb weniger Tage. Beim Timing gelten laut Leitfaden drei Regeln:
- Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG liegen. Die Weiterbildung darf frühestens am Tag der Einreichung starten.
- Die Weiterbildung muss spätestens vier Wochen nach der Antragstellung beginnen. Du reichst also höchstens vier Wochen vor dem Kursstart ein, nicht früher.
- Sie muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Antragsdatum abgeschlossen sein, die Frist läuft ab dem Antrag, nicht ab Kursbeginn.
Im Antrag gibst du Start- und Enddatum verbindlich an, dazu einen Link zur Kursbeschreibung des Anbieters. Die Rechnung darf bei der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein, das Rechnungsdatum darf laut Leitfaden frühestens das Einreichdatum sein. Je Person ist nur eine Weiterbildung zulässig, die als eine Maßnahme buchbar ist; Kursbündel aus Einzelmodulen zählen nicht.
Nach der Zusage ist ein Wechsel der Weiterbildung nicht möglich; fällt die Person aus, darf laut Leitfaden eine andere aus dem Unternehmen den Kurs besuchen. Bei verschobenem Termin ist laut FAQ ein neuer Antrag nötig.
Wie kommst du zum Geld?
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung und positiver Prüfung des Endberichts, einen Vorschuss sieht der Leitfaden nicht vor. Als Endbericht lädst du die bezahlte Originalrechnung spätestens vier Wochen nach Abschluss der Weiterbildung im eCall hoch. Die Rechnung muss auf dein Unternehmen lauten, den genehmigten Kurs beim genannten Anbieter betreffen und den Zeitraum der Weiterbildung ausweisen. Stichprobenartig verlangt die FFG weitere Belege wie Teilnahmebestätigung, Überweisungsbeleg oder einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses.
Die Kurskosten dürfen nicht zusätzlich über eine andere Förderung abgerechnet werden. Rechnung und Zahlungsnachweis bewahrst du laut Leitfaden zehn Jahre auf.
Worauf solltest du achten?
- Erst einreichen, dann buchen. Eine bereits ausgestellte Rechnung oder ein begonnener Kurs schließt die Förderung aus.
- Das Vier-Wochen-Fenster treffen. Zwischen Antrag und Kursstart dürfen höchstens vier Wochen liegen. Die Presseaussendung der FFG vom 3. März 2026 sagt umgekehrt „spätestens vier Wochen vor Kursbeginn“; Leitfaden, Checkliste und FAQ sprechen vom Beginn spätestens vier Wochen nach Antragstellung. Im Zweifel frag beim Programmmanagement nach.
- Schwerpunkt belegen. Der Kurs muss auf der Anbieterseite erkennbar Digitalisierung oder ökologische Nachhaltigkeit zum Inhalt haben.
- Anbieter prüfen. Ö-Cert-Liste, Hochschule in EU oder EWR oder COMET-Zentrum; ein Anbieterwechsel nach der Zusage ist ausgeschlossen.
- Budget im Blick. 4 Millionen Euro für ganz Österreich, laufende Vergabe. Ist das Geld vor dem 15. Dezember aus, schließt die FFG die Ausschreibung. Mit Stand 2. November 2026 führt die FFG sie als geöffnet, einen Budgetstand veröffentlicht sie nicht.
Quellen
- FFG: Skills Schecks 2026, Ausschreibungsseite, Stand 2.11.2026
- FFG: Ausschreibungsleitfaden Skills Schecks 2026, Version 1.2 vom 12.5.2026, Stand 2.11.2026
- FFG: Skills Schecks 2026, FAQ, Stand 2.11.2026
- FFG: Presseaussendung vom 3.3.2026, Stand 2.11.2026
- WKO: Förderdatenbank, Skills Scheck, Stand 2.11.2026
Häufige Fragen
Kann ich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer ohne Angestellte einreichen?
Ja. Laut Leitfaden sind Einzelunternehmen antragsberechtigt, und Skills Schecks können ausdrücklich auch für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Geschäftsführende und mitarbeitende Gesellschafter beantragt werden. Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Unternehmen in Gründung.
Ich habe den Kurs schon gebucht. Geht die Förderung noch?
Nur, wenn der Kurs noch nicht begonnen hat und die Rechnung noch nicht ausgestellt ist. Das Rechnungsdatum darf frühestens das Einreichdatum sein, begonnene Weiterbildungen sind laut Leitfaden nicht förderbar. Außerdem muss der Kurs spätestens vier Wochen nach dem Antrag starten.
Zählt ein Online-Kurs einer deutschen Universität?
Nach dem Leitfaden spricht viel dafür: Universitäten und ihre Weiterbildungseinheiten mit Sitz in der EU oder im EWR sind zugelassene Anbieter, und Online-Kurse dieser Anbieter sind förderbar. Ausgeschlossen sind „Weiterbildungen im Ausland“, also der Besuch vor Ort; wie die FFG einen Online-Kurs aus dem EU-Ausland im Einzelfall einordnet, klärst du am besten vorab per Nachfrage.
Kann eine Person zwei Kurse fördern lassen?
Nein. Je Person und Ausschreibung gibt es einen Scheck für eine Weiterbildung, die auf der Anbieterseite als eine Maßnahme buchbar ist. Mehrere einzeln buchbare Module gelten nicht als eine Weiterbildung. Je Unternehmen sind fünf Schecks für fünf verschiedene Personen möglich.
Wann ist die Förderung ausgeschöpft?
Das sagt die FFG nicht vorab. Die Ausschreibung läuft bis 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr, wird aber vorzeitig geschlossen, sobald die 4 Millionen Euro vergeben sind.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
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