Förderungen
Innovatives Handwerk und Gewerbe: bis zu 75.000 Euro für Kleinbetriebe
Bis Dezember 2025 hieß das Programm „Nahversorgung“, jetzt heißt es „Innovatives Handwerk und Gewerbe“. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert damit kleine Betriebe aus Handwerk, Gewerbe, Handel, Gastronomie und Buchhandel, die neue Produkte, Technologien oder Verfahren einführen. Hier steht, was Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ dazu regeln.
Kurz gesagt
Gefördert werden innovative, energieeffiziente Investitionen und Dienstleistungen in einer Wiener Betriebsstätte, etwa um neue Produkte anzubieten oder effizienter zu arbeiten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 75.000 Euro zuzüglich möglicher Boni, bei mindestens 20.000 Euro Projektgröße. Einreichen können Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer aus bestimmten Sparten und Fachgruppen der Wirtschaftskammer. Letzter Einreichstichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.
Was wird gefördert?
Laut Programmdokument soll das Programm Wiener Handwerks- und Gewerbebetriebe dabei unterstützen, neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und neue Technologien und Verfahren im Betrieb anzuwenden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Energieeffizienz der geplanten Maßnahmen.
Förderbar sind Projekte in einer Wiener Betriebsstätte, bei denen innovative, energieeffiziente Investitionen in Maschinen und Anlagen oder Dienstleistungen im Mittelpunkt stehen, bei Bedarf mit Schulung und externer Beratung. Förderbar sind die Investitionen, wenn sie dem Aspekt der Klimaneutralität folgen und zum Beispiel dazu dienen,
- neue Produkte herzustellen oder anzubieten,
- neue Technologien oder Produktionsverfahren einzuführen,
- die Effizienz zu steigern oder
- Prototypen in die Fertigung zu überführen.
Projekte, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, sind ausgeschlossen. Die Programmseite nennt außerdem reine Umbau- und Modernisierungskosten, die Eröffnung einer weiteren Filiale, Automatenflächen, die Ablöse von Kundenstock und Firmenwert sowie Kosten ohne Innovations- und Klimaschutzbezug.
Wer kann einreichen und wer nicht?
Laut Programmdokument müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kleines Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Wien. Mittlere und große Unternehmen sieht das Programm nicht vor.
- Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer Wien: Sparte Gewerbe und Handwerk oder Sparte Handel, Fachgruppe Gastronomie oder Kaffeehäuser (601A, 601B) oder Berufszweig Buch- und Medienhandel der Fachgruppe 708.
Im Antrag gibst du Sparte, Fachgruppe und Berufszweig an. Gedacht ist das Programm für Betriebe, die sich überwiegend an Endkundinnen und Endkunden wenden. Idealerweise hat die Tätigkeit Nahversorgungscharakter und eine gewisse Kundenfrequenz.
Gründerinnen und Gründer können einreichen, wenn sie eine dauerhafte Betriebsstätte in Wien eröffnen wollen. Die Gründung ist spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachzuweisen. Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie 24+ unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Eckwerte laut Programmdokument:
- Förderquote
- Bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten.
- Maximale Förderung
- 75.000 Euro.
- Mindestprojektgröße
- 20.000 Euro anerkannte Kosten.
- Gründungsbonus
- 5.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie für Unternehmen, deren Gründung am Antragstag höchstens ein Jahr zurückliegt. Nur einmal pro Unternehmen.
- Frauenbonus
- 5.000 Euro, wenn eine dafür qualifizierte Frau das Projekt nachweislich leitet, als Angestellte, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
- Gemeinkostenzuschlag
- 20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird. Damit sind etwa Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung und EDV abgegolten.
Boni erhöhen laut Rahmenrichtlinie 24+ die maximale Förderung. Das Projekt darf höchstens zwei Jahre laufen, eine Verlängerung ist laut Programmdokument nur in Ausnahmefällen möglich.
Rechenbeispiel: Bei 60.000 Euro anerkannten Kosten beträgt die Förderung bis zu 30.000 Euro. Das Maximum von 75.000 Euro ist ab 150.000 Euro Kosten erreicht. Leitet eine qualifizierte Frau das Projekt, kommen 5.000 Euro Frauenbonus dazu.
Welche Kosten zählen, welche nicht?
Förderbar sind laut Programmdokument Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind:
- Personal: Angestellte, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie mitarbeitende Inhaber und Gesellschafter von Kleinunternehmen
- technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Lizenzen und Konzessionen
- externe Beratung, Schulung und Qualifizierung sowie Marketing
- bauliche Maßnahmen
- Sach- und Materialkosten
Die Stundensätze für Personal berechnet die Wirtschaftsagentur nach der Formel in Anhang 2 der Rahmenrichtlinie 24+. Für aktiv mitarbeitende Inhaberinnen, Inhaber und im Firmenbuch genannte Gesellschafter von Kleinunternehmen gilt fix ein Satz von 50 Euro pro Stunde.
Nicht förderbar sind aktivierte Eigenleistung, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude, Kautionen und Ablösen sowie Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto. Abgerechnet wird netto, außer du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?
Eingereicht wird online über die Website der Wirtschaftsagentur. Pflichtunterlagen laut Programmdokument sind die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und ein Lebenslauf, laut Programmseite jener der Projektleitung.
Ausgewählt wird im Wettbewerb. Laut Programmseite prüft die Wirtschaftsagentur den Antrag zuerst formal, dann bewertet eine unabhängige Jury alle Projekte einer Einreichperiode gemeinsam. Ab dem Stichtag dauert es in der Regel rund zwei Monate bis zur Entscheidung. Die Stichtage 2026 laut Fördercockpit: 15. April, 15. August und 31. Dezember; offen ist davon nur noch der 31. Dezember. Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und wie es 2027 weitergeht, steht in den Unterlagen nicht.
Bewertet wird nach zehn Kriterien. Fokusthemen sind Klimaschutz und Beschäftigung: Du musst plausibel darlegen, wie Klimaschutz in Planung und Umsetzung einfließt, und das Projekt soll das Beschäftigungsniveau halten oder ausbauen. In beiden Kriterien führt schon eine Bewertung mit minus 1 zum Ausschluss. Programmziele, Kundennutzen, wirtschaftliche Effekte und Standorteffekte müssen positiv bewertet werden.
Im Antrag beschreibst du unter anderem, ob das Projekt für deinen Betrieb oder die Branche am Wiener Standort neu ist, dein Alleinstellungsmerkmal, Preismodell und Plan-Umsatz, die Schlüsselpersonen und die wichtigsten Meilensteine. Nach Zusage und Projektstart ist ein Akonto von bis zu 50 Prozent der zugesagten Förderung möglich. Endbericht und Endabrechnung folgen spätestens drei Monate nach Projektende.
Worauf solltest du achten?
- Nicht vor dem Antrag beginnen. Laut Programmdokument darf das Projekt nicht vor der Antragstellung starten, Kosten zählen frühestens ab dem Antragstag. Die Programmseite rät, erst nach vollständiger Einreichung zu investieren.
- Neu statt nur erneuert. Ein Umbau oder eine Modernisierung ohne Innovations- und Klimaschutzbezug fällt heraus. Zeig, was durch das Projekt neu wird und wie es Energie oder Ressourcen spart.
- Kammerzugehörigkeit prüfen. Gehört dein Betrieb zu keiner der genannten Sparten, Fachgruppen oder Berufszweige, erfüllst du eine Fördervoraussetzung des Programms nicht.
- Beschäftigung mitdenken. Projekte, die einen Stellenabbau mit sich bringen, können laut Rahmenrichtlinie 24+ in Programmen mit dem Fokusthema Beschäftigung zum Ausschluss führen.
- Wiener Betriebsstätte halten. Fällt sie weg, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie 24+ widerrufen, und zwar bis vier Jahre nach der Schlusszahlung.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Laut Rahmenrichtlinie 24+ grundsätzlich ja, sofern das Programm es nicht einschränkt und das Beihilferecht es zulässt. Das Programmdokument enthält dazu keine Einschränkung.
Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an dein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag vollständig an.
Ist dein Vorhaben vor allem ein Digitalisierungs- oder ein Entwicklungsprojekt, kann ein anderes Programm der Wirtschaftsagentur besser passen. Laut Rahmenrichtlinie kann ein Antrag mit deiner Zustimmung in ein passenderes Programm übertragen werden, der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei gewahrt.
Wie wir dich beim Antrag unterstützen
Mein Team und ich haben bereits mehrere hundert Unternehmen bei genau diesen Förderungen begleitet, bei den Förderungen für Nahversorger, aus denen dieses Programm hervorgegangen ist, ebenso wie bei der Digitalisierungsförderung der Wirtschaftsagentur Wien. Die Punkte aus diesem Beitrag, von der Frage, ob dein Vorhaben als Neuerung zählt, über die Zuordnung zu deiner Sparte und Fachgruppe bis zum Beitrag zur Klimaneutralität, gehen wir mit dir konkret für deinen Betrieb durch.
Im Erstgespräch klären wir, ob dein Vorhaben ins Programm passt, wie du es als Projekt aufstellst und was bis zum Stichtag am 31. Dezember 2026 noch zu tun ist.
Quellen
- Wirtschaftsagentur Wien: Förderung Innovatives Handwerk und Gewerbe, Stand 22.10.2026
- Fördercockpit: Programm-Info Innovatives Handwerk und Gewerbe mit Einreichfristen, Stand 22.10.2026
- Fördercockpit: Downloadbereich mit Programmdokument, Rahmenrichtlinie 24+ sowie Antragsfragen und Bewertungskriterien, Stand 22.10.2026
Häufige Fragen
Was hat sich gegenüber der Förderung Nahversorgung geändert?
Laut Programmdokument ist „Innovatives Handwerk und Gewerbe“ der neue Titel, bis Dezember 2025 hieß das Programm „Nahversorgung“. Inhaltliche Änderungen gehen aus den Unterlagen nicht hervor, das Programmdokument gilt für Anträge von 2024 bis Ende 2026.
Kann ein Café oder Restaurant einreichen?
Ja, wenn der Betrieb zur Fachgruppe Gastronomie oder Kaffeehäuser (601A oder 601B) der Wirtschaftskammer Wien gehört und weniger als 50 Beschäftigte hat. Gefördert wird aber nur ein innovatives, energieeffizientes Vorhaben, nicht der laufende Betrieb oder eine reine Modernisierung.
Wird eine zweite Filiale gefördert?
Nein. Die Programmseite schließt Kosten für die Eröffnung einer weiteren Filiale ausdrücklich aus. Auch Kautionen und Ablösen sind laut Programmdokument nicht förderbar.
Zählen meine eigenen Arbeitsstunden?
Ja, als Personalkosten. Für mitarbeitende Inhaberinnen, Inhaber und im Firmenbuch genannte Gesellschafter von Kleinunternehmen gilt laut Rahmenrichtlinie 24+ ein fixer Stundensatz von 50 Euro. Dafür brauchst du lückenlose Stundenaufzeichnungen, die den Arbeitspaketen zugeordnet sind.
Bis wann muss ich einreichen?
Nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026 der letzte Stichtag, bis dahin muss der Antrag vollständig sein. Ob das Programm 2027 weiterläuft, ist in den Unterlagen nicht geregelt.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
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