Förderungen

Kreativwirtschaft Markteintritt: bis 50.000 Euro für neue Zielgruppen

Mit der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien Kreativunternehmen dabei, bereits entwickelte Produkte und Dienstleistungen auf neue Märkte zu bringen. Dieser Beitrag erklärt auf Basis des Programmdokuments, wer einreichen kann, welche Kosten zählen und wie ausgewählt wird.

Kurz gesagt

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50.000 Euro. Leitet eine qualifizierte Frau das Projekt, kommt ein Frauenbonus von 5.000 Euro dazu. Die Mindestprojektgröße liegt bei 5.000 Euro, die Laufzeit bei höchstens zwei Jahren. Einreichen können bestehende Unternehmen jeder Größe aus acht Bereichen der Kreativwirtschaft mit Betriebsstätte in Wien. Der letzte Stichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt laut Programmdokument den erstmaligen Markteintritt, die Erschließung neuer Märkte oder Zielgruppen und den Aufbau neuer Vertriebswege. Gefördert wird die Positionierung von Produkten und Dienstleistungen, die bereits entwickelt sind. Die Programmseite spricht vom Einstieg in internationale Märkte, das Programmdokument formuliert allgemeiner.

Die Voraussetzungen laut Programmdokument:

  • eine umfassende Markterschließungs- oder Vertriebsstrategie, die die geplanten Aktivitäten auf den Vertriebs- und Kommunikationskanälen abbildet
  • ein schlüssiges unternehmerisches Gesamtkonzept, in das das Projekt eingebettet ist
  • eine deutliche Herausforderung für das Unternehmen, die sich von früheren Expansionsprojekten unterscheidet
  • Umsetzung zu wesentlichen Teilen durch eigenes Personal, ergänzt durch zugekaufte Dienstleistungen

Förderbar sind auch Anpassungen der Produkte an den neuen Markt, etwa an andere Normen oder Sprachen. Die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ist dagegen ausgeschlossen. Sie deckt laut eigenem Programmdokument die Förderung Kreativwirtschaft Projekt ab.

Als Fokusthemen nennt das Programm Klimaschutz und Diversität. Unabhängig vom Projektergebnis musst du nachvollziehbar darlegen, wie beide Themen in Planung und Umsetzung einfließen.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Das Programm richtet sich an bestehende Unternehmen der Kreativwirtschaft mit einer Betriebsstätte in Wien. Laut Programmdokument können kleine, mittlere und auch große Unternehmen einreichen.

Als Kreativwirtschaft gelten acht Bereiche: Architektur, Design, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Verlagswesen, Musikwirtschaft und Filmwirtschaft. Im Antrag wählst du den Bereich, in dem dein Projekt vorwiegend verankert ist.

Unternehmen in Gründung sind nicht vorgesehen, das Programmdokument spricht nur von bestehenden Unternehmen. Nach der Rahmenrichtlinie 24+ ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen und Antragsteller mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Laut Programmdokument gelten diese Eckdaten:

Förderquote
Bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten.
Maximale Förderung
50.000 Euro pro Projekt.
Mindestprojektgröße
5.000 Euro anerkannte Kosten.
Frauenbonus
5.000 Euro, wenn eine laut Lebenslauf qualifizierte angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin das Projekt nachweislich leitet. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
Gemeinkostenzuschlag
20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird. Damit sind Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung, EDV und ähnliche Kosten abgegolten.

Laut Rahmenrichtlinie erhöht ein Bonus die maximale Förderung. Mit Frauenbonus liegt die Obergrenze damit bei 55.000 Euro.

Rechenbeispiel: Ein Projekt mit 30.000 Euro anerkannten Kosten bringt bei 50 Prozent eine Förderung von 15.000 Euro. Die Obergrenze von 50.000 Euro erreichst du bei 100.000 Euro anerkannten Kosten. Bei der Mindestgröße von 5.000 Euro sind es 2.500 Euro.

Welche Kosten zählen und welche nicht?

Förderbar sind laut Programmdokument nur Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen:

  • Personalkosten von Angestellten, freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie von Inhabern oder Gesellschaftern von Kleinunternehmen
  • Externe Dienstleistungen: Arbeitsleistungen Dritter, Beratung, Schulungen sowie Vertrieb und Marketing, beschränkt auf Markteintrittskosten
  • Reisekosten: öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse oder Economy, keine Flüge in Nachbarländer Österreichs, ein Mietwagen für höchstens eine Woche pro Reise, Nächtigungen bis 200 Euro pro Person und Tag
  • Investitionen: Maschinen, Anlagen, Instrumente und Ausrüstung, Softwarelizenzen und Schutzrechte
  • Verbrauchsmaterialien

Nicht förderbar sind unter anderem aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen unter 200 Euro netto, Reisekosten ausgenommen. Speziell in diesem Programm ausgeschlossen sind außerdem:

  • die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
  • künstlerische Produktionen, etwa Theater-, Film- oder Musikproduktionen
  • die Produktion von Handelswaren und Serienproduktion
  • Werbeschaltungen

Der Unterschied ist wichtig: Vertriebs- und Marketingleistungen für den Markteintritt sind förderbar, gebuchte Werbeschaltungen nicht. Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter von Kleinunternehmen setzt die Rahmenrichtlinie einen fixen Stundensatz von 50 Euro an.

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Eingereicht wird ausschließlich online. Beizulegen sind laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Lebenslauf der Projektleitung.

Ausgewählt wird nach dem Wettbewerbsprinzip: Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig vorliegen, werden gemeinsam bewertet. Das Fördercockpit nennt für 2026 die Stichtage 30. Juni und 31. Dezember, offen ist davon nur noch der 31. Dezember 2026. Bewertet wird laut Programmseite durch eine unabhängige Jury, entschieden laut Rahmenrichtlinie vom Präsidium der Wirtschaftsagentur. Das Ergebnis liegt laut Programmseite in der Regel nach zwei Monaten vor.

Grundlage sind zehn Kriterien. Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit sind Ja/Nein-Fragen, ein Nein bedeutet das Aus. Weil Klimaschutz und Diversität Fokusthemen sind, führt dort schon eine negative Bewertung zum Ausschluss. Bei Programmzielen, Kundennutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten scheidet aus, wer keinen positiven Effekt erwarten lässt.

Im Antrag beschreibst du unter anderem den Zielmarkt, den Mitbewerb und ob du dort schon nennenswerte Umsätze hast. Die Markterschließungsstrategie muss sich in den Arbeitspaketen wiederfinden. Beim Preismodell verlangt die Wirtschaftsagentur konkret Stückpreis, erwartete Absatzmenge oder angestrebte Kundenanzahl.

Nach einer Zusage kannst du ein Akonto von höchstens 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen, sobald der Projektstart nachgewiesen ist. Während des Projekts legst du halbjährlich einen Fortschrittsbericht vor, spätestens drei Monate nach Projektende Endbericht und Endabrechnung.

Worauf solltest du achten?

  • Erst einreichen, dann starten. Mit dem Projekt darf laut Programmdokument nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Als Nachweis für den Projektstart nennt die Rahmenrichtlinie etwa die erste Bestellung. Bestell also nichts vor dem Antrag.
  • Kein Rechtsanspruch. Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung, entschieden wird nach dem Stichtag und nach Maßgabe des verfügbaren Budgets.
  • Das Produkt muss fertig sein. Steckt im Vorhaben noch Entwicklungsarbeit, gehört dieser Teil nicht in dieses Programm.
  • Klima und Diversität ausführlich darlegen. Das Programmdokument verlangt eine plausible und nachvollziehbare Darstellung, laut Bewertungskriterien führt eine negative Bewertung zum Ausschluss.
  • Eigenes Team einplanen. Wesentliche Teile muss dein eigenes Personal umsetzen, nicht nur externe Agenturen.
  • Stunden lückenlos aufzeichnen. Die Rahmenrichtlinie verlangt Aufzeichnungen je Person und Arbeitspaket über die gesamte Laufzeit.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Laut Rahmenrichtlinie lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es zulässt. Das Programmdokument enthält keine solche Einschränkung.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an ein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Passt ein Antrag besser in ein anderes Programm, kann die Wirtschaftsagentur ihn mit deiner Zustimmung dorthin übertragen, das ursprüngliche Antragsdatum bleibt dabei gewahrt.

Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Entwicklung eines neuen Produkts fördern lassen?

Nicht in diesem Programm. Kosten für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse schließt das Programmdokument aus. Gefördert wird die Positionierung bereits entwickelter Produkte und Dienstleistungen.

Werden Werbeschaltungen gefördert?

Nein, Werbeschaltungen sind ausdrücklich nicht förderbar. Förderbar sind Kosten für Vertrieb und Marketing, soweit es sich um Markteintrittskosten handelt.

Muss der neue Markt im Ausland liegen?

Das Programmdokument nennt den erstmaligen Markteintritt, neue Märkte oder Zielgruppen und neue Vertriebswege, ein Auslandsbezug ist dort nicht vorgeschrieben. Die Programmseite spricht vom Einstieg in internationale Märkte. Kläre die Abgrenzung für dein Vorhaben vor der Einreichung mit der Wirtschaftsagentur.

Kann auch ein großes Unternehmen einreichen?

Ja. Das Programmdokument nennt kleine, mittlere und große Unternehmen mit Betriebsstätte in Wien, sofern sie in einem der acht Bereiche der Kreativwirtschaft tätig sind.

Was muss ich während des Projekts berichten?

Halbjährlich einen Fortschrittsbericht und spätestens drei Monate nach Projektende einen Endbericht mit Endabrechnung. Dazu kommen lückenlose Stundenaufzeichnungen je Person und Arbeitspaket.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

Passt das auf dein Vorhaben?

Ob für dein Projekt eine Förderung in Frage kommt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Samy liest jede Anfrage selbst.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Weiterlesen