Förderungen

Kreativwirtschaft Projekt: bis 200.000 Euro für neue kreative Produkte

Mit der Förderung Kreativwirtschaft Projekt unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse in der Kreativwirtschaft, für bestehende Unternehmen ebenso wie für Gründungen. Dieser Beitrag erklärt auf Basis des Programmdokuments, was gefördert wird und worauf die Bewertung achtet.

Kurz gesagt

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 200.000 Euro. Dazu kommen ein Gründungsbonus von 5.000 Euro und ein Frauenbonus von 10.000 Euro, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Projekt muss mindestens 10.000 Euro kosten und darf höchstens zwei Jahre dauern. Einreichen können Kreativunternehmen jeder Größe und Gründungen mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Wien. Der letzte Stichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert wird laut Programmdokument die Entwicklung neuer kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse in acht Bereichen: Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen.

Im Fokus stehen die kreative Qualität und der nachhaltige wirtschaftliche Mehrwert für das Unternehmen. Das Programmdokument stellt dafür klare Anforderungen:

  • ein qualitativ hochwertiges kreatives Konzept mit deutlichem Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Marktangebot
  • Reproduzierbarkeit und Standardisierbarkeit als wesentliches Merkmal des Ergebnisses
  • Einbettung in ein schlüssiges unternehmerisches Gesamtkonzept samt Markterschließungsstrategie für die erste Ansprache der Zielgruppe
  • bei bestehenden Unternehmen ein deutlicher Unterschied zu früheren Projekten
  • Umsetzung zu wesentlichen Teilen durch eigenes Personal, ergänzt durch externe Dienstleistungen

Bei Unternehmen in Gründung fördert das Programm den nachhaltigen Aufbau von Unternehmensprozessen und Strukturen. Als Fokusthemen nennt es Klimaschutz und Diversität: Unabhängig vom Projektergebnis musst du nachvollziehbar darlegen, wie beide Themen in Planung und Umsetzung einfließen.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Laut Programmdokument können kleine, mittlere und große Unternehmen mit einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in Wien einreichen. Ausdrücklich angesprochen sind auch Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Ausbildungen und bereits kreativ Tätige, die ein Unternehmen gründen wollen.

Wer noch gründet, muss die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Gelingt das nicht, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie 24+ widerrufen.

Auch partnerschaftliche Anträge sind möglich. Lead-Partner muss ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien sein. Als weitere Partner kommen neben Unternehmen auch Wiener Vereine und Einrichtungen aus Kultur, Sozialem, Forschung und Bildung in Frage. Arbeitspakete, Kosten und Förderung teilt ihr in einem Kooperationsvertrag auf, für den die Wirtschaftsagentur eine Liste mit Mindestinhalten bereitstellt.

Nach der Rahmenrichtlinie ausgeschlossen sind unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Antragsteller und solche mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Laut Programmdokument gelten diese Eckdaten:

Förderquote
Bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten.
Maximale Förderung
200.000 Euro pro Projekt.
Mindestprojektgröße
10.000 Euro anerkannte Kosten.
Gründungsbonus
5.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie für Unternehmen, deren Gründung am Tag der Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegt. Ausbezahlt wird er nach Nachweis der Gründung mit dem Akonto oder der Endauszahlung, pro Unternehmen nur einmal.
Frauenbonus
10.000 Euro, wenn eine laut Lebenslauf qualifizierte angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin das Projekt nachweislich leitet. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
Gemeinkostenzuschlag
20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird. Damit sind Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung, EDV und ähnliche Kosten abgegolten.

Laut Rahmenrichtlinie erhöht ein Bonus die maximale Förderung.

Rechenbeispiel: Bei 60.000 Euro anerkannten Kosten beträgt die Förderung bei 50 Prozent 30.000 Euro. Die Obergrenze von 200.000 Euro erreichst du bei 400.000 Euro anerkannten Kosten. Bei der Mindestgröße von 10.000 Euro sind es 5.000 Euro.

Welche Kosten zählen und welche nicht?

Förderbar sind laut Programmdokument nur Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen:

  • Personalkosten von Angestellten, freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie von Inhabern oder Gesellschaftern von Kleinunternehmen
  • Externe Dienstleistungen: Arbeitsleistungen Dritter, Beratung, Schulungen sowie Vertrieb und Marketing, beschränkt auf Markteintrittskosten
  • Reisekosten: öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse oder Economy, keine Flüge in Nachbarländer Österreichs, ein Mietwagen für höchstens eine Woche pro Reise, Nächtigungen bis 200 Euro pro Person und Tag
  • Investitionen: Maschinen, Anlagen, Instrumente und Ausrüstung, bei Unternehmen in Gründung auch die branchenspezifische Erstausstattung, außerdem Softwarelizenzen und Schutzrechte
  • Verbrauchsmaterialien

Nicht förderbar sind unter anderem aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen unter 200 Euro netto, Reisekosten ausgenommen. In diesem Programm ausdrücklich ausgeschlossen sind außerdem künstlerische Produktionen wie Theater-, Film- und Musikproduktionen, die Produktion von Handelswaren und Serienproduktion sowie Werbeschaltungen.

Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter von Kleinunternehmen setzt die Rahmenrichtlinie einen fixen Stundensatz von 50 Euro an, für Angestellte wird er aus dem Bruttogehalt berechnet.

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Eingereicht wird ausschließlich online. Beizulegen sind laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Lebenslauf der Projektleitung.

Ausgewählt wird nach dem Wettbewerbsprinzip: Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet. Das Fördercockpit nennt für 2026 die Stichtage 31. August und 31. Dezember; offen ist damit nur noch der 31. Dezember 2026. Bewertet wird laut Programmseite durch eine unabhängige Jury, deren Zusammensetzung die Wirtschaftsagentur laut Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Die Entscheidung trifft laut Rahmenrichtlinie das Präsidium der Wirtschaftsagentur. Das Ergebnis liegt laut Programmseite in der Regel nach zwei Monaten vor.

Grundlage sind zehn Kriterien. Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit sind Ja/Nein-Fragen, ein Nein bedeutet das Aus. Bei Klimaschutz und Diversität führt schon eine negative Bewertung zum Ausschluss. Bei Programmzielen, Kundennutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten scheidet aus, wer keinen positiven Effekt erwarten lässt.

Die Antragsfragen unterscheiden zwischen Unternehmen, die älter als ein Jahr sind, und Gründungen. Gründungsteams beschreiben ihre kreativ-künstlerische Ausbildung und Vorkenntnisse. Alle beschreiben das kreativ-künstlerische Konzept im Detail, das Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Mitbewerb, Preis und Plan-Umsatz sowie die Vertriebs- und Marketingstrategie.

Nach einer Zusage kannst du ein Akonto von höchstens 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen, sobald der Projektstart nachgewiesen ist. Während des Projekts legst du halbjährlich einen Fortschrittsbericht vor, spätestens drei Monate nach Projektende Endbericht und Endabrechnung. Bei Partnerprojekten geht die Förderung an den Lead-Partner, der die Anteile weiterleitet.

Worauf solltest du achten?

  • Erst einreichen, dann starten. Mit dem Projekt darf laut Programmdokument nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Als Nachweis für den Projektstart nennt die Rahmenrichtlinie etwa die erste Bestellung. Bestell also nichts vor dem Antrag.
  • Kein Rechtsanspruch. Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung, entschieden wird nach dem Stichtag und nach Maßgabe des verfügbaren Budgets.
  • Gründung rechtzeitig nachweisen. Sechs Monate nach der Zusage muss das Unternehmen in Wien bestehen.
  • Produkt statt Produktion. Das Programm fördert reproduzierbare Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, keine künstlerischen Produktionen.
  • Partnerschaft vorher regeln. Den Kooperationsvertrag legst du der Wirtschaftsagentur offen, kläre Rollen, Rechte und Auszahlung also vor der Einreichung.
  • Stunden lückenlos aufzeichnen. Die Rahmenrichtlinie verlangt Aufzeichnungen je Person und Arbeitspaket über die gesamte Laufzeit.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Laut Rahmenrichtlinie lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es zulässt. Das Programmdokument enthält keine solche Einschränkung.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an ein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag an.

Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich schon vor der Gründung einreichen?

Ja. Das Programm richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen in Gründung mit geplanter Betriebsstätte in Wien. Die Gründung in Wien musst du spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen.

Wird eine Film- oder Musikproduktion gefördert?

Nein. Kosten für künstlerische Produktionen wie Theater-, Film- und Musikproduktionen schließt das Programmdokument aus. Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse der Kreativwirtschaft.

Wer bekommt den Gründungsbonus?

Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmen, deren Gründung am Tag der Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegt. Der Bonus beträgt 5.000 Euro, wird nach Nachweis der Gründung ausbezahlt und pro Unternehmen nur einmal vergeben.

Kann ich gemeinsam mit einem Verein einreichen?

Ja, als Partnerprojekt. Lead-Partner muss ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien sein, Wiener Vereine und Einrichtungen aus Kultur, Sozialem, Forschung und Bildung können sich beteiligen. Die Zusammenarbeit regelt ein Kooperationsvertrag.

Was unterscheidet das Programm von Kreativwirtschaft Markteintritt?

Kreativwirtschaft Projekt fördert die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Kreativwirtschaft Markteintritt fördert die Positionierung bereits entwickelter Produkte auf neuen Märkten und schließt Entwicklungskosten aus.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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