Gründung

Lebendiges Grätzl: bis zu 20.000 Euro für dein Geschäftslokal

Du betreibst ein Geschäftslokal im Erdgeschoß oder willst ein leeres Lokal neu beleben? Mit der Förderung Lebendiges Grätzl zahlt die Wirtschaftsagentur Wien bei Umbau, Ausstattung und Digitalisierung mit. Sie richtet sich an kleine Betriebe und Gründer*innen, die ihr Grätzl mit Waren und Dienstleistungen für den täglichen Bedarf versorgen.

Kurz gesagt

Gefördert werden Investitionen in Erdgeschoßlokale mit Nahversorgungsfunktion, etwa bauliche Maßnahmen, Geräte, Geschäftseinrichtung und Digitalisierung. Die Quote beträgt 25 Prozent, 35 Prozent bei einem Lokal, das seit mindestens sechs Monaten leer steht, oder im Zielgebiet in Ottakring. Die Förderung ist mit 20.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt, die anerkannten Kosten müssen mindestens 7.500 Euro betragen. Einreichen können Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und Gründer*innen, laufend bis 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Ziel des Programms ist laut Programmdokument eine lebendige Erdgeschoßzone mit guter Nahversorgung. Besonders im Blick hat die Wirtschaftsagentur Wien leerstehende Geschäftslokale und einzelne Grätzl, die aufgewertet werden sollen. Förderbar sind Projekte mit einem wirtschaftlich nachhaltigen Geschäftsmodell, die den klimapolitischen Zielen der Stadt entsprechen. Sie müssen laut Programmdokument „umfassende Maßnahmen“ enthalten und eine langfristige wirtschaftliche Perspektive zeigen.

Als förderbare Maßnahmen nennt das Programmdokument unter anderem:

  • bauliche Maßnahmen innen und außen, die das Erscheinungsbild des Lokals verbessern
  • Geräte und Maschinen, die Qualität, Menge oder Vielfalt deines Angebots verbessern
  • Digitalisierung, etwa Bestell- und Warenwirtschaftssysteme, digitalisierte Abläufe, KI für automatisierte Kundenkommunikation, Cloudlösungen und Datensicherheit
  • eine bessere Geschäftseinrichtung, die den Aufenthalt im Lokal angenehmer macht

Nicht gefördert werden Franchise-Konzepte, reine Marketingprojekte, Projekte ohne persönliche Betreuung wie Automatenshops und Projekte ohne erkennbares, nachhaltiges Geschäftsmodell. Ausgeschlossen ist auch eine Einzelmaßnahme ohne erkennbare Aufwertung des Betriebs.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Laut Programmdokument richtet sich das Programm an Wiener Kleinunternehmen und Gründer*innen mit Nahversorgungsfunktion. Das heißt konkret:

  • Dein Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter*innen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, ist operativ tätig und hat eine bestehende oder geplante Betriebsstätte in Wien.
  • Das Geschäftslokal liegt im Erdgeschoß.
  • Du verkaufst Produkte oder Dienstleistungen an Endkund*innen, mit regelmäßigem Kund*innenverkehr und persönlicher Betreuung. Genannt werden Einzelhandel, Gewerbe, persönliche Dienstleistungen und Gastronomie.

Gründer*innen können vor der Gründung einreichen. Sie müssen die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Pro Unternehmen gibt es im Geltungszeitraum höchstens eine Förderzusage. Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis De-minimis. Die Quote hängt laut Programmdokument von der Art des Projekts ab:

35 Prozent bei Leerstand
Das Lokal steht zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen leer.
35 Prozent im Zielgebiet
Das Projekt liegt im ausgewiesenen Zielgebiet in Ottakring.
25 Prozent
Für alle anderen Projekte.

Die Quoten sind nicht kumulierbar. Ein leeres Lokal im Zielgebiet bekommt also ebenfalls 35 Prozent. Die Förderung beträgt höchstens 20.000 Euro pro Unternehmen, die anerkannten Kosten müssen mindestens 7.500 Euro betragen.

Rechenbeispiel: Du übernimmst ein Lokal, das seit acht Monaten leer steht, und investierst 40.000 Euro in förderbare Kosten. 35 Prozent davon sind 14.000 Euro. Ohne Leerstand und außerhalb des Zielgebiets wären es 25 Prozent, also 10.000 Euro. Die Obergrenze von 20.000 Euro erreichst du bei 35 Prozent ab gut 57.000 Euro Kosten, bei 25 Prozent ab 80.000 Euro.

Das Zielgebiet in Ottakring ist auf einer Karte im Anhang I des Programmdokuments eingezeichnet. Es liegt grob zwischen Wilhelminenstraße und Mayssengasse im Norden, Herbststraße und Wiesberggasse im Süden, Sandleitengasse und Maroltingergasse im Westen sowie Nattergasse, Blumberggasse und Hyrtlgasse im Osten. Ob deine Adresse drinnen liegt, prüfst du am besten direkt an der Karte. Laut Programmseite ist die frühere Grätzlinitiative Ottakring seit 1. März 2026 in dieser Förderung gebündelt.

Welche Kosten zählen und welche nicht?

Anerkannt werden nur Kosten, die direkt dem Projekt zuzurechnen sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen. Das Programmdokument nennt drei Gruppen:

Bauliche Maßnahmen
Fassade und Dämmung, Verglasung und Fenster, Boden, Tür, Portal, Sanitär- und Elektroinstallationen, Barrierefreiheit wie eine bauliche Rampe.
Investitionen
Geräte und Maschinen, Bestell- und Warenwirtschaftssysteme, Digitalisierung von Abläufen, Geschäftseinrichtung, Schanigarten, Beleuchtung, Sonnenschutz wie Markise oder Jalousien, Lüftungsanlagen.
Externe Dienstleistungen
Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen sowie Dienstleistungen für die baulichen Maßnahmen.

Nicht förderbar sind laut Programmdokument:

  • Miete und Ablösen
  • Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten
  • Kauf von Grundstücken und Gebäuden sowie aktivierte Eigenleistung
  • Standard-Hardware wie PCs, Laptops und Mobiltelefone
  • kleinteilige Ausstattung wie Besteck und Geschirr
  • Geräte und Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen laufen, etwa Gasherde oder Gasheizungen
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Du reichst online über die Website der Wirtschaftsagentur Wien ein, laufend von 1. März bis 31. Dezember 2026. Dem Antrag legst du laut Programmdokument bei:

  • Antragsbestätigung und De-minimis-Erklärung
  • letztgültigen Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Kostenvoranschläge für jede Kostenposition ab 10.000 Euro

Für die höhere Quote bei Leerstand kommen dazu: eine Bestätigung des Leerstands durch Hausverwaltung oder Eigentümer*in (Formular im Downloadbereich), der Kauf- oder Mietvertrag oder ein Entwurf davon und aktuelle Fotos des leeren Lokals.

Ausgewählt wird im Wettbewerb. Eine unabhängige Jury bewertet laut Programmseite laufend und wählt regelmäßig die besten Projekte aus. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel rund zwei Monate.

Die Antragsfragen zeigen, worauf die Jury schaut: tägliche Kund*innenfrequenz, deine Branche laut Wirtschaftskammer, dein Gestaltungskonzept und der Beitrag zur straßenseitigen Attraktivierung, die Betriebsanlagengenehmigung, Konkurrenz in unmittelbarer Nähe sowie Preis- und Umsatzplanung. Ein Nein bei Ressourcen, Finanzierung oder Umsetzbarkeit führt zum Ausschluss, ebenso null Punkte oder weniger beim Kund*innennutzen, bei den wirtschaftlichen Effekten oder den Standorteffekten. Beschäftigung ist Fokusthema, negative Effekte führen hier zum Ausschluss.

Das Programmdokument gilt für Anträge bis Ende 2026, ebenso die Rahmenrichtlinie 24+. Wie es 2027 weitergeht, steht in den Unterlagen nicht.

Worauf solltest du achten?

  • Erst einreichen, dann bestellen. Mit dem Projekt darf laut Programmdokument nicht vor der Antragstellung begonnen werden, Kosten zählen frühestens ab dem Tag des Antrags. Die Programmseite sagt es deutlich: Investiere erst, wenn du vollständig eingereicht hast.
  • Leerstand sauber belegen. Die sechs Monate müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen erfüllt sein. Auf dem Formular bestätigt die Hausverwaltung oder der*die Eigentümer*in außerdem, dass weder du noch ein mit dir verbundenes Unternehmen die Räume schon genutzt hat.
  • Gesamtpaket statt Einzelmaßnahme. Beschreib im Antrag, wie die Maßnahmen zusammen dein Lokal und das Grätzl aufwerten. Eine einzelne Anschaffung ohne erkennbare Aufwertung reicht nicht.
  • Vorfinanzieren. Eine Teilzahlung sieht das Programmdokument nicht vor. Ausgezahlt wird nach Prüfung des Endberichts auf Basis der anerkannten Ist-Kosten. Den Endbericht reichst du spätestens drei Monate nach Projektende ein.
  • Laufzeit. Das Projekt darf höchstens zwei Jahre dauern. Verlängert wird nur, wenn sich Anschaffungen aus objektiven Gründen wesentlich verzögern, etwa wegen fehlender Genehmigungen, oder in Kleinstunternehmen um höchstens ein Jahr, wenn die Projektleitung ihre Tätigkeit wegen Betreuungspflichten einschränkt oder unterbricht.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Das Programmdokument schränkt die Kombination nicht ein. Laut Rahmenrichtlinie sind Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen Förderungen der öffentlichen Hand kombinierbar, soweit das Beihilferecht es zulässt. Weil Lebendiges Grätzl auf De-minimis beruht, zählt der Zuschuss zur De-minimis-Grenze: höchstens 300.000 Euro für alle De-minimis-Förderungen deines Unternehmens in drei Jahren. Andere De-minimis-Förderungen gibst du deshalb im Antrag an, die De-minimis-Erklärung ist Pflichtbeilage.

Wie wir dich beim Antrag unterstützen

Mein Team und ich haben bereits mehrere hundert Unternehmen bei genau diesen Förderungen begleitet, bei den Förderungen für Nahversorger ebenso wie bei der Digitalisierungsförderung der Wirtschaftsagentur Wien. Die Punkte aus diesem Beitrag, vom Gesamtpaket für dein Lokal über den Nachweis des Leerstands bis zu den Kostenvoranschlägen, gehen wir mit dir konkret für dein Geschäftslokal durch.

Im Erstgespräch klären wir, ob dein Lokal und dein Vorhaben ins Programm passen, welche Quote für dich gilt und was bis zum Einreichende am 31. Dezember 2026 noch zu tun ist.

Quellen

Häufige Fragen

Gibt es mehr als 35 Prozent, wenn mein leeres Lokal im Zielgebiet liegt?

Nein. Laut Programmdokument sind die Förderquoten nicht kumulierbar. Ein leerstehendes Lokal im Zielgebiet Ottakring bekommt 35 Prozent, gleich viel wie bei nur einem der beiden Kriterien.

Wird meine Miete gefördert?

Nein. Mietkosten und Ablösen sind laut Programmdokument ausdrücklich nicht förderbar. Gefördert werden Investitionen wie bauliche Maßnahmen, Geräte, Einrichtung und Digitalisierung.

Kann ich einreichen, bevor mein Unternehmen gegründet ist?

Ja. Gründer*innen können einreichen, müssen die Gründung in Wien aber spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Auch hier gilt: Mit dem Projekt erst nach dem Antrag beginnen.

Zählen Laptop und Handy als Digitalisierung?

Nein. Standard-Hardware wie PCs, Laptops und Mobiltelefone ist laut Programmdokument nicht förderbar. Förderbar sind etwa Bestell- und Warenwirtschaftssysteme, digitalisierte Abläufe und externe Dienstleistungen für digitale Lösungen.

Ich führe eine Franchise-Filiale. Kann ich einreichen?

Nein. Auf Franchise basierende Geschäftsmodelle sind laut Programmdokument von der Förderung ausgeschlossen.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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