Digitalisierung
Digitalisierung mit Förderung: was der Staat mitzahlt
Wer in Österreich digitalisiert, kann einen Teil der Kosten als Zuschuss zurückbekommen. Wie viel das ist, hängt stark vom Bundesland ab. Ob dein Vorhaben in Wien oder Oberösterreich hineinpasst, entscheidet sich an einer einzigen Frage: verändert es einen Ablauf in deinem Betrieb oder nur deine Außendarstellung?
Kurz gesagt
Digitalisierungsförderung ist ein Zuschuss auf einen Teil deiner Kosten, kein Gratisgeld. In Wien sind es laut Programmseite der Wirtschaftsagentur Wien maximal 50 Prozent und höchstens 50.000 Euro pro Projekt, in Oberösterreich laut Programmdokument DIGITAL.PLUS 26 in der Fassung vom 26.03.2026 maximal 35 Prozent und höchstens 7.000 Euro. Website und Webshop allein zählen in beiden Fällen nicht.
Wie rechnet sich ein Zuschuss?
Eine Digitalisierungsförderung ist ein Prozentsatz deiner förderbaren Kosten, begrenzt durch einen Höchstbetrag. Zwei Zahlen entscheiden also, was bei dir ankommt: die Quote und der Deckel. Dazu kommt fast immer eine Mindestprojektgröße, unter der du gar nicht erst einreichen kannst.
In Wien liegt die Förderquote laut Programmseite der Wirtschaftsagentur Wien bei 50 Prozent, die maximale Fördersumme bei 50.000 Euro pro Projekt und die Mindestprojektgröße bei 10.000 Euro (Stand 25.08.2026). In Oberösterreich sind es laut Programmdokument DIGITAL.PLUS 26 in der Fassung vom 26.03.2026 maximal 35 Prozent der Bemessungsgrundlage und höchstens 7.000 Euro.
Die zweite Hälfte entscheidet sich daran, welche Posten überhaupt in diese Bemessungsgrundlage fallen. Zwei Betriebe mit derselben Projektsumme kommen auf sehr unterschiedliche Zuschüsse, wenn bei einem die Hälfte der Posten herausfällt. Mehr dazu in Welche Kosten sind förderbar.
Wie viel zahlt Wien?
In Wien zahlt die Wirtschaftsagentur bis zur Hälfte deiner Projektkosten. Website-Erstellung, Website-Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme sind laut Programmseite aber ausdrücklich vom Förderbereich ausgenommen (Stand 25.08.2026).
- Förderquote: maximal 50 Prozent
- Maximale Fördersumme: 50.000 Euro pro Projekt
- Mindestprojektgröße: 10.000 Euro
- Beihilferechtliche Grundlage: De-minimis, mit entsprechender Erklärung im Antrag
Der Ausschluss nennt ausdrücklich die Einzelmaßnahme. Ob eine Website oder ein Shop als unselbständiger Teil eines größeren Prozessprojekts anerkannt wird, beantwortet die Programmseite nicht. Alles darüber hinaus ist Auslegung. Die klärt man vor der Einreichung mit der Förderstelle, nicht danach.
Wie viel zahlt Oberösterreich?
In Oberösterreich fördert DIGITAL.PLUS 26 laut Programmdokument in der Fassung vom 26.03.2026 maximal 35 Prozent der Bemessungsgrundlage und höchstens 7.000 Euro je Förderungswerber. Der Rahmen ist enger, als die Quote vermuten lässt.
- Die förderbaren Kosten müssen mindestens 12.000 Euro netto betragen.
- Mindestens 20 Prozent der förderbaren Gesamtkosten müssen auf Beratungsleistungen oder IT-Dienstleistungen entfallen.
- Lizenzgebühren von Softwarelösungen sowie Cloud-Services und Speicher werden bis maximal 12 Monate anerkannt.
- Kosten für Marketingprojekte wie Websites und Design, SEO, B2C-Webshops oder Online-Marketing sind nicht förderbar.
- Ganze Projekte, die dem Bereich digitales Marketing zuzuordnen sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die FAQ zum Programm (Abruf 25.08.2026) beantwortet die häufigste Frage direkt: Die Erstellung eines Webshops ist nicht förderbar. Wer in Oberösterreich mit einem Shop-Projekt einreicht, verliert Zeit und bekommt eine Absage, die schon vorher im Programmdokument steht.
DIGITAL.PLUS 26 ist ein Programm mit befristetem Antragsfenster und Budgetvorbehalt. Beides prüfe ich vor einer Einreichung neu, statt es hier festzuschreiben.
Was hat KMU.DIGITAL geboten?
KMU.DIGITAL zahlte im Modul Umsetzung maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 6.000 Euro je Förderschiene, bei Projektkosten zwischen 2.000 und 30.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. So steht es in der Richtlinie 4.0 vom Mai 2024.
Die Erstellung einer Website und der Aufbau eines Webshops standen dort ausdrücklich als Regelbeispiel für förderbare Projekte, ebenso Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Marketing. Auch Digitalisierungsgesamtpakete von externen Anbietern waren möglich, inklusive laufender Kosten für maximal 12 Monate ab Antragstellung. Genauso klar waren die Grenzen: Search Engine Advertising war ausgeschlossen, ebenso die Aktualisierung von Webseiten, die lediglich Content oder Design betrifft.
Ob aktuell eingereicht werden kann, hängt am Budget der jeweiligen Einreichphase. Diesen Stand prüfe ich vor jeder Planung neu, statt ihn hier zu behaupten. Ob und wann es ein Nachfolgeprogramm gibt, sage ich dir nicht auf Verdacht: Eine veröffentlichte Ankündigung dazu habe ich nicht gefunden. Solange das so bleibt, planen wir mit dem, was heute offen ist.
Wo verläuft die Grenze zwischen Marketing und Prozess?
In Wien und Oberösterreich unterscheiden die Programme nicht zwischen guter und schlechter Website, sondern zwischen Marketing und Prozess. Auf Bundesebene lag die Linie anders: KMU.DIGITAL förderte Websites, Webshops und sogar Suchmaschinenoptimierung, zog die Grenze aber bei der reinen Aktualisierung von Content oder Design.
- Wien
- Website-Erstellung, Website-Erneuerung und Webshops sind als Einzelmaßnahme ausgeschlossen.
- Oberösterreich
- Websites, Design, SEO, B2C-Webshops und Online-Marketing gelten als Marketingkosten und fallen heraus, ganze Marketingprojekte ebenso.
- KMU.DIGITAL, Fassung 4.0 vom Mai 2024
- Websites waren förderbar, die reine Aktualisierung von Content oder Design einer bestehenden Seite jedoch nicht.
In Wien und Oberösterreich wird gefördert, was in deinem Betrieb einen Ablauf verändert, nicht was deine Außendarstellung auffrischt.
Praktisch heißt das: Beschreib nicht die Seite, sondern was sich hinter der Seite verändert. Ein Buchungsprozess, der Termine ohne Telefonat in den Kalender schreibt, ist ein anderes Projekt als ein Relaunch, auch wenn beide Male eine Website entsteht. Welche Formulierungen Anträge regelmäßig scheitern lassen, steht in Typische Fehler in Förderanträgen.
Wann ist es ein Fall für ein Forschungsprogramm?
Das FFG-Basisprogramm ist für eine Website oder einen Shop der falsche Weg. Es ist im Programmjahr 2026 geöffnet (Stand 25.08.2026) und unterstützt laut FFG ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit klarem Projektcharakter. Eine allgemeine Gründungsfinanzierung bietet es laut derselben Programmseite nicht.
Wenn du wirklich etwas entwickelst, das es so noch nicht gibt, ist das eine ernsthafte Option und ein eigenes Thema. Dazu Wann ein Projekt als Forschung und Entwicklung gilt. Geht es dagegen um die Anschubfinanzierung eines jungen Unternehmens, passt Gründen mit Förderung besser.
Was klärst du vor der Einreichung?
- Bundesland und Programm festlegen. Zwischen Wien (50 Prozent, bis 50.000 Euro pro Projekt) und Oberösterreich (35 Prozent, bis 7.000 Euro je Förderungswerber) liegen bei größeren Projekten mehrere zehntausend Euro. Das entscheidet mehr über die Fördersumme als jede Formulierung im Antrag.
- Prüfen, ob dein Vorhaben ein Prozessprojekt ist. Steht im Kern eine neue Website oder ein Shop, ist in beiden Bundesländern ein Ausschlussgrund einschlägig.
- Die Kostenaufstellung gegen die Mindestgrenze halten. In Wien sind es 10.000 Euro Projektgröße, in Oberösterreich 12.000 Euro netto förderbare Kosten mit mindestens 20 Prozent Dienstleistungsanteil.
- Klären, wann der Antrag im Verhältnis zum Projektstart liegen muss. Das ist je Programm unterschiedlich geregelt.
- Die beihilferechtliche Seite vorbereiten. In Wien läuft die Förderung über De-minimis, dafür brauchst du eine entsprechende Erklärung.
Wien habe ich an der Programmseite der Wirtschaftsagentur geprüft, Oberösterreich im Programmdokument selbst. Für alle anderen Bundesländer steht in diesem Beitrag bewusst keine Zahl, weil ich sie dafür nicht an der Quelle geprüft habe. Dieselbe Prüflogik gilt dort genauso, nur mit anderen Quoten und Deckeln. Wie eine Prüfung abläuft, steht in Vom Erstgespräch zur Zusage.
Häufige Fragen
Zahlt der Staat meine neue Website?
In Wien und Oberösterreich nicht als eigenständiges Vorhaben. Wien schließt Website-Erstellung, Website-Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme aus, Oberösterreich zählt Websites, Design, SEO und B2C-Webshops zu den nicht förderbaren Marketingkosten. Auf Bundesebene war das anders: Die KMU.DIGITAL-Richtlinie 4.0 vom Mai 2024 nannte die Erstellung einer Website und den Aufbau eines Webshops ausdrücklich als förderbare Projekte. Ob dort aktuell eingereicht werden kann, hängt am Budget der jeweiligen Einreichphase und gehört vor jeder Planung neu geprüft.
Wie viel bekomme ich in Wien maximal?
Laut Programmseite der Wirtschaftsagentur Wien 50 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 50.000 Euro pro Projekt (Stand 25.08.2026). Das Projekt muss mindestens 10.000 Euro groß sein, sonst kommst du gar nicht in das Programm. Die beihilferechtliche Grundlage ist De-minimis.
Wie viel zahlt DIGITAL.PLUS 26 in Oberösterreich?
Maximal 35 Prozent der Bemessungsgrundlage und höchstens 7.000 Euro je Förderungswerber, laut Programmdokument in der Fassung vom 26.03.2026. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 12.000 Euro netto betragen und mindestens 20 Prozent davon müssen auf Beratungsleistungen oder IT-Dienstleistungen entfallen. Antragsfenster und Budgetstand sind vor der Einreichung eigens zu prüfen.
Sind Softwarelizenzen und Cloud-Kosten förderbar?
Teilweise und immer zeitlich begrenzt. In Oberösterreich werden Lizenzgebühren von Softwarelösungen sowie Cloud-Services und Speicher bis maximal 12 Monate anerkannt. In KMU.DIGITAL galt in der Fassung 4.0 vom Mai 2024 dieselbe Grenze von 12 Monaten, dort gerechnet ab Antragstellung.
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?
Das ist je Programm unterschiedlich geregelt, deshalb solltest du dich nicht auf eine Faustregel verlassen. Bevor du einen Auftrag unterschreibst oder eine Anzahlung leistest, sehen wir uns die Regel des konkreten Programms an. Im Nachhinein ist dieser Punkt nicht mehr zu reparieren.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
Passt das auf dein Vorhaben?
Ob für dein Projekt eine Förderung in Frage kommt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Samy liest jede Anfrage selbst.
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