Förderungen

Förderung Lebensqualität Wien: bis 150.000 Euro für soziale Innovation

Die Förderung Lebensqualität Wien richtet sich an Unternehmen, die mit einem neuen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell ein gesellschaftliches Problem lösen wollen. Dieser Beitrag erklärt auf Basis des Programmdokuments, was gefördert wird, wer einreichen kann und worauf die Bewertung achtet.

Kurz gesagt

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 150.000 Euro. Dazu kommen je 5.000 Euro Gründungs- und Frauenbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Projekt muss mindestens 20.000 Euro kosten und darf höchstens zwei Jahre dauern. Einreichen können KMU und Gründungen mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Wien, große Unternehmen nicht. Der letzte Stichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert laut Programmdokument Projekte, die explizit ein soziales oder gesellschaftlich relevantes Problem aufgreifen und mit neuen Ideen beheben oder mildern. Die Felder können etwa Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Klimaschutz, Umwelt, Diversität, soziale Zusammenarbeit oder Integration sein.

Das Ergebnis muss eine Dienstleistung, eine Service-, Prozess- oder Verfahrensinnovation, ein Produkt oder ein neues Geschäftsmodell sein. Es muss das Problem besser lösen als bisherige Praktiken und einen klaren Mehrwert für die Nutzenden schaffen.

Zwei Anforderungen ziehen sich durch das ganze Programm:

  • Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030. Laut Antragsfragen muss das Projekt einen zentralen Beitrag zu einem oder mehreren dieser Ziele leisten.
  • Einbindung der Betroffenen. Betroffene Gruppen, soziale Stakeholder oder Expertinnen und Experten müssen eingebunden werden. Im Antrag gibst du an, wann, in welcher Form, wie oft und in welchen Arbeitspaketen.

Als Fokusthemen nennt das Programm Klimaschutz und Diversität. Unabhängig vom Projektergebnis musst du nachvollziehbar darlegen, wie beide Themen in Planung und Umsetzung einfließen.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Antragsberechtigt sind laut Programmdokument kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer mit einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in Wien, laut Programmseite aus allen Branchen. Große Unternehmen sind nicht förderbar.

Kleines Unternehmen
Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Mittleres Unternehmen
Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Wer noch gründet, muss die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen.

Auch partnerschaftliche Anträge sind möglich. Lead-Partner muss ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien sein. Als Partner kommen auch Wiener Vereine und Einrichtungen aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich in Frage. Sie werden wie Unternehmen eingestuft, Vereine sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen unterliegen aber keiner KMU-Grenze. Die Aufteilung regelt ein Kooperationsvertrag, für den die Wirtschaftsagentur Mindestinhalte vorgibt.

Nach der Rahmenrichtlinie 24+ ausgeschlossen sind unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Antragsteller und solche mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Laut Programmdokument gelten diese Eckdaten:

Förderquote
Bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten.
Maximale Förderung
150.000 Euro pro Projekt.
Mindestprojektgröße
20.000 Euro anerkannte Kosten.
Gründungsbonus
5.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie für Unternehmen, deren Gründung am Tag der Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegt. Ausbezahlt wird er nach Nachweis der Gründung mit dem Akonto oder der Endauszahlung, pro Unternehmen nur einmal.
Frauenbonus
5.000 Euro, wenn eine laut Lebenslauf qualifizierte angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin das Projekt nachweislich leitet. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
Gemeinkostenzuschlag
20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird. Damit sind Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung, EDV und ähnliche Kosten abgegolten.

Laut Rahmenrichtlinie erhöht ein Bonus die maximale Förderung.

Rechenbeispiel: Bei 100.000 Euro anerkannten Kosten beträgt die Förderung bei 50 Prozent 50.000 Euro. Die Obergrenze von 150.000 Euro erreichst du bei 300.000 Euro anerkannten Kosten. Bei der Mindestgröße von 20.000 Euro sind es 10.000 Euro.

Welche Kosten zählen und welche nicht?

Förderbar sind laut Programmdokument nur Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen:

  • Personalkosten von Angestellten, freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie von Inhabern oder Gesellschaftern von Kleinunternehmen
  • Externe Dienstleistungen: Beratungs- und Entwicklungsarbeiten
  • Investitionen: Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente, Lizenzen und Schutzrechte
  • Materialien zum Prototypenbau
  • Bauliche Maßnahmen: Umbauarbeiten, die für die Aufstellung von Maschinen und Anlagen erforderlich sind

Nicht förderbar sind aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen unter 200 Euro netto. Steuerberatung ist laut Rahmenrichtlinie nie förderbar.

Reise- und Marketingkosten stehen nicht in der Liste der förderbaren Kosten. Planst du solche Positionen ein, klär vorab mit der Wirtschaftsagentur, ob sie anerkannt werden. Abgerechnet wird netto, außer du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter von Kleinunternehmen und für die Vereinsleitung setzt die Rahmenrichtlinie einen fixen Stundensatz von 50 Euro an.

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Eingereicht wird ausschließlich online. Beizulegen sind laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung und der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Gründungsteams müssen laut Antragsfragen zusätzlich ihre Lebensläufe anhängen.

Ausgewählt wird nach dem Wettbewerbsprinzip: Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet. Das Fördercockpit nennt für 2026 die Stichtage 30. April, 31. August und 31. Dezember, offen ist davon nur noch der 31. Dezember. Bewertet wird laut Programmseite durch eine unabhängige Jury, die Entscheidung trifft laut Rahmenrichtlinie das Präsidium der Wirtschaftsagentur. Das Ergebnis liegt laut Programmseite in der Regel nach drei Monaten vor.

Grundlage sind zehn Kriterien. Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit sind Ja/Nein-Fragen, ein Nein bedeutet das Aus. Bei Klimaschutz und Diversität führt schon eine negative Bewertung zum Ausschluss. Bei Programmzielen, Kundennutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten scheidet aus, wer keinen positiven Effekt erwarten lässt.

Im Antrag beschreibst du die Problemstellung samt Hauptursachen, Ziele und Endergebnis, deine Methodik und was sie von bestehenden Lösungen unterscheidet. Gefragt wird auch nach möglichen problematischen Auswirkungen, etwa ethischen oder sozialen, nach deiner Schutzstrategie und nach dem Plan-Umsatz für die drei Jahre nach Projektende.

Nach einer Zusage kannst du ein Akonto von höchstens 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen, sobald der Projektstart nachgewiesen ist. Während des Projekts legst du halbjährlich einen Fortschrittsbericht vor, spätestens drei Monate nach Projektende Endbericht und Endabrechnung. Bei Partnerprojekten geht die Förderung an den Lead-Partner, der die Anteile weiterleitet.

Worauf solltest du achten?

  • Erst einreichen, dann starten. Mit dem Projekt darf laut Programmdokument nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Als Nachweis für den Projektstart nennt die Rahmenrichtlinie etwa die erste Bestellung. Bestell also nichts vor dem Antrag.
  • Kein Rechtsanspruch. Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung, entschieden wird nach dem Stichtag und nach Maßgabe des verfügbaren Budgets.
  • Gesellschaftlich und wirtschaftlich argumentieren. Neben dem gesellschaftlichen Nutzen werden auch die wirtschaftlichen Effekte im Unternehmen bewertet, ohne positiven Effekt dort scheidet der Antrag aus.
  • Betroffene planbar einbinden. Die Einbindung muss sich in den Arbeitspaketen wiederfinden, nicht nur in der Projektbeschreibung.
  • Gründung rechtzeitig nachweisen. Sechs Monate nach der Zusage muss das Unternehmen in Wien bestehen.
  • Stunden lückenlos aufzeichnen. Die Rahmenrichtlinie verlangt Aufzeichnungen je Person und Arbeitspaket über die gesamte Laufzeit.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Laut Rahmenrichtlinie lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es zulässt. Das Programmdokument enthält keine solche Einschränkung.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an ein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag an.

Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ein Verein allein einreichen?

Das Programmdokument nennt Vereine nur als Partner in partnerschaftlichen Anträgen. Lead-Partner muss ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien sein.

Muss mein Projekt wirtschaftlich erfolgreich sein?

Das Programm verlangt einen gesellschaftlichen Nutzen, bewertet aber auch die wirtschaftlichen Effekte im Unternehmen. Wer dort keinen positiven Effekt erwarten lässt, scheidet aus. Im Antrag gibst du Preis und Plan-Umsatz für drei Jahre nach Projektende an.

Was bedeutet der SDG-Bezug konkret?

Laut Antragsfragen muss das Projekt ein neues oder deutlich verbessertes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell zum Ziel haben, das zu einem oder mehreren Nachhaltigkeitszielen einen zentralen Beitrag leistet. Dazu beschreibst du die konkrete Problemstellung und ihre Hauptursachen.

Werden Umbauten gefördert?

Nur Umbauarbeiten, die für die Aufstellung von Maschinen und Anlagen erforderlich sind. Die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden ist nicht förderbar.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Laut Programmseite in der Regel drei Monate. Bewertet wird gesammelt zum jeweiligen Stichtag, der letzte nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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