Gründung
Medienstart: bis zu 10.000 Euro für dein neues Medium in Wien
Du willst ein eigenes Medium gründen oder dein kleines Medienunternehmen weiterentwickeln? Mit Medienstart zahlt die Wiener Medieninitiative bei Beratung, Weiterbildung und Pilotinhalten mit. Einreichen kannst du noch bis 30. November 2026.
Kurz gesagt
Medienstart ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Wirtschaftsagentur Wien im Rahmen der Wiener Medieninitiative. Er deckt bis zu 75 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 10.000 Euro, dazu kommen 500 Euro Frauenbonus, wenn eine qualifizierte Frau das Projekt leitet. Die anerkannten Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen, das Projekt darf bis zu 1,5 Jahre laufen. Einreichen können journalistisch tätige Kleinstunternehmen, Vereine und Gründer*innen mit Wiener Betriebsstätte, und zwar bis 30. November 2026.
Was wird gefördert?
Medienstart gehört zur Wiener Medieninitiative und hat eine eigene Richtlinie, die „Förderrichtlinie Medienstart 2026“. Sie unterstützt die Entwicklung qualitätsvoller Medienangebote, und zwar vor allem den Schritt davor: zu prüfen, ob ein Medienkonzept journalistisch und wirtschaftlich trägt.
Laut Richtlinie gefördert werden dafür:
- Aus- und Weiterbildung, Beratungen und Schulungen der Projektmitarbeiter*innen,
- die Erstellung von Pilotinhalten,
- die Arbeit deines eigenen Teams am Projekt.
Das Projekt braucht ein hochwertiges journalistisches und innovatives Konzept, eingebettet in ein schlüssiges unternehmerisches Gesamtkonzept. Wesentliche Teile der Arbeit muss dein eigenes Personal leisten, ergänzt um zugekaufte Leistungen, damit das Wissen im Unternehmen aufgebaut wird. Wie du die journalistische Qualität sicherst und KI-Anwendungen einsetzt, stellst du im Antrag konkret dar.
Nicht förderbar sind laut Richtlinie Projekte ohne journalistische Tätigkeit, Projekte mit mangelhaften, überwiegend KI-generierten Inhalten, Projekte zur Unternehmenskommunikation (Corporate Publishing), Vorhaben aus dem normalen Geschäftsbetrieb sowie Digitalisierungsprojekte, die Beschäftigung im Journalismus abbauen.
Wer kann einreichen und wer nicht?
Medienstart richtet sich an bestehende und neu zu gründende Medienunternehmen und Vereine, die als Kleinstunternehmen gelten. Nach der vereinfachten Definition in der Richtlinie heißt das: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Antragsberechtigt sind auch Gruppierungen und Communities, die ein Unternehmen oder einen Verein gründen wollen, die gesellschaftliche Vielfalt Wiens abbilden und sie mit neuen Medienangeboten sichtbarer machen wollen.
Alle müssen journalistisch tätig sein und diese Bedingungen erfüllen:
- eine Betriebsstätte in Wien,
- die wertschöpfenden Tätigkeiten des Projekts überwiegend in dieser Wiener Betriebsstätte,
- ein Medienunternehmen im Sinne des Mediengesetzes, das die Inhalte gestaltet und deren Herstellung und Verbreitung oder deren Ausstrahlung und Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst,
- kein negativer Saldo bei der Stadtkasse der Stadt Wien.
Gründest du erst, muss das Unternehmen spätestens sechs Monate nach der Förderzusage bestehen und ab dann alle Bedingungen erfüllen. Sonst wird die Förderung widerrufen.
Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige, überschuldete oder insolvente Antragsteller*innen, berufliche Interessenvertretungen, Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen die Stadt Wien beteiligt ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Medienstart ist ein nicht rückzahlbarer Barzuschuss auf Basis der De-minimis-Verordnung. Laut Richtlinie gilt:
- Förderquote
- Höchstens 75 Prozent der anerkannten Projektkosten.
- Maximale Förderung
- 10.000 Euro pro Projekt.
- Mindestgröße
- 5.000 Euro anerkannte Projektkosten, und zwar bei der Einreichung und bei der Abrechnung.
- Projektdauer
- Bis zu 1,5 Jahre.
- Frauenbonus
- 500 Euro, wenn eine dafür qualifizierte Frau das Projekt leitet: eine angestellte Mitarbeiterin, eine geschäftsführende Gesellschafterin, die Inhaberin oder die Gründerin. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
Rechenbeispiel: 6.000 Euro für Beratung und Schulungen plus 6.000 Euro eigene Personalkosten ergeben 12.000 Euro. 75 Prozent davon sind 9.000 Euro Förderung. Die vollen 10.000 Euro erreichst du ab rund 13.334 Euro anerkannten Kosten.
Eine Vorauszahlung sieht die Richtlinie nicht vor. Ausbezahlt wird nach Prüfung der Endabrechnung, auf Basis der tatsächlich anerkannten Kosten. Du musst das Projekt also zur Gänze vorfinanzieren.
Welche Kosten zählen?
Förderbar sind nur Kosten, die direkt dem Projekt zuzurechnen sind und frühestens am Tag der Antragstellung anfallen. Die Richtlinie nennt:
- Personalkosten
- Für Angestellte, freie Dienstnehmer*innen sowie Gesellschafter*innen oder Inhaber*innen von Kleinstunternehmen. Sie zählen höchstens im Ausmaß von 50 Prozent der gesamten förderbaren Einzelkosten. Für mitarbeitende Inhaber*innen und im Firmenbuch genannte Gesellschafter*innen gilt ein fixer Stundensatz von 37,50 Euro. Pro Person werden höchstens 1.680 Stunden im Jahr anerkannt. Einen Gemeinkostenzuschlag sieht die Stundensatz-Formel der Richtlinie nicht vor.
- Externe Dienstleistungen
- Arbeitsleistungen Dritter, Beratung, Schulungen, Vertrieb und Marketing beschränkt auf Markteintrittskosten, die Überprüfung der Machbarkeit von Konzepten und die Unterstützung bei Pilotinhalten.
- Sach- und Materialkosten
- Projektbezogene Verbrauchsmaterialien.
Die Programmseite formuliert es anders herum: Mindestens 50 Prozent der Kosten müssen auf externe Leistungen entfallen. Wegen der Sachkosten ist das nicht ganz deckungsgleich, im Zweifel gilt die Richtlinie.
Nicht förderbar sind aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs, Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude, Werbeschaltungen, die Anschaffung von Equipment, Diäten, Bewirtungen sowie Rechnungen mit förderbaren Nettokosten unter 100 Euro. Abgerechnet werden Nettokosten, es sei denn, du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?
Eingereicht wird online im Fördercockpit, laut Richtlinie und Programmseite von 1. August bis 30. November 2026. Alle bis zu diesem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet und verglichen. Neben dem ausgefüllten Antrag brauchst du laut Programmseite:
- die Antragsbestätigung, firmenmäßig unterfertigt,
- eine De-minimis-Erklärung,
- die Lebensläufe aller Projektteilnehmenden,
- bei bestehenden Unternehmen den letztgültigen Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Fehlt etwa ein Lebenslauf, fordert die Wirtschaftsagentur ihn laut Richtlinie einmal nach. Passen Unternehmensgröße oder Branche nicht, folgt der sofortige Ausschluss. Bewertet und zur Förderung empfohlen wird laut Programmseite von einer unabhängigen Jury. Die Förderentscheidung trifft laut Richtlinie das Präsidium der Wirtschaftsagentur, die Programmseite schreibt die Entscheidung dagegen der Jury zu. Bis zum Ergebnis dauert es laut Programmseite in der Regel ein bis zwei Monate.
Im Zentrum steht die journalistische Qualität. Die Bewertungskriterien nennen dafür unter anderem eine Redaktion mit qualifizierten Journalist*innen, den Vorrang redaktioneller Inhalte vor Werbung, die Trennung von Redaktion und Vertrieb, nachvollziehbare Recherchen, etwa über Ethikregeln oder den Presserat, und einen KI-Einsatz, der die redaktionelle Arbeit nicht ersetzt. Dazu kommt das Innovationspotenzial.
Ein Nein bei Ressourcen, Finanzierung oder Umsetzbarkeit bedeutet das Aus. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wer die Chefredaktion übernimmt. Bei Programmzielen, Kund*innennutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten führen null Punkte zum Ausschluss, bei der Beschäftigung schon ein leicht negativer Effekt.
Was gilt nach der Zusage?
- Lab der Wiener Medieninitiative: Die Teilnahme ist verpflichtend, pro Projekt mit höchstens zwei Gesellschafter*innen oder Mitarbeiter*innen. Laut Programmseite ist das ein Workshop-Programm zu Zielgruppe, Geschäftsmodell und Netzwerk.
- Gründung: Gründer*innen weisen den Betrieb spätestens sechs Monate nach dem Zusagedatum nach.
- Berichte: Halbjährlich ab Projektstart ein Fortschrittsbericht, spätestens drei Monate nach Projektende der Endbericht mit Endabrechnung. Arbeitsstunden zeichnest du lückenlos je Arbeitspaket auf.
- Redaktionsstatut: Spätestens mit der Endabrechnung lädst du ein Redaktionsstatut hoch, das auch die Nutzung generativer KI-Anwendungen regelt.
- Hinweis: In PR und Marketing zum Projekt steht „Gefördert im Rahmen der Wiener Medieninitiative durch die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Realisiert in redaktioneller Unabhängigkeit.“
Achtung bei der Abrechnung: Liegen die abgerechneten Projektkosten unter 5.000 Euro, wird laut Richtlinie die gesamte Förderung widerrufen. Plane dein Budget deshalb mit Puffer.
Kombination, Medienprojekt und Ausblick
Medienstart lässt sich laut Richtlinie grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Beihilferecht es erlaubt. Als De-minimis-Beihilfe zählt die Förderung zur Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren, die für alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an dein Unternehmen zusammen gilt.
Inhaltlich ist Medienstart als Vorstufe angelegt. Die Bewertungskriterien fragen, ob das Vorhaben nach den geförderten Maßnahmen im Wettbewerb des Programms Medienprojekt bestehen könnte. Für Medienprojekt nennt die Wirtschaftsagentur die nächste Einreichmöglichkeit 2027.
Die Richtlinie Medienstart 2026 gilt für Anträge von 1. August bis 30. November 2026. Ob es 2027 wieder eine Medienstart-Runde gibt, steht in den Unterlagen nicht.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich als freie Journalistin ohne eigenes Unternehmen einreichen?
Ja, als Gründerin. Dein Medienunternehmen muss dann spätestens sechs Monate nach der Förderzusage bestehen und ab da alle Bedingungen erfüllen, etwa die Wiener Betriebsstätte und die Definition als Kleinstunternehmen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht förderbar.
Kann ich mit Medienstart Technik oder Werbung bezahlen?
Nein. Die Anschaffung von Equipment und Werbeschaltungen schließt die Richtlinie ausdrücklich aus. Kosten für Vertrieb und Marketing zählen nur, soweit es um den Markteintritt geht.
Bekomme ich einen Teil der Förderung im Voraus?
Nein. Die Richtlinie sieht nur eine Schlusszahlung nach geprüfter Endabrechnung vor. Du finanzierst das Projekt also vor und bekommst die Förderung danach auf Basis der anerkannten Kosten.
Darf ich KI einsetzen?
Ja, aber mit journalistischer Sorgfalt. Laut Bewertungskriterien darf KI die redaktionelle Arbeit nicht ersetzen, laut Richtlinie sind Projekte mit mangelhaften, überwiegend KI-generierten Inhalten ausgeschlossen. Wie du KI nutzt, beschreibst du im Antrag und spätestens bei der Endabrechnung im Redaktionsstatut.
Was ist das Lab der Wiener Medieninitiative?
Ein Workshop-Programm für geförderte Projekte, die Teilnahme ist verpflichtend. Laut Programmseite geht es darum, die Zielgruppe zu präzisieren, das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln und ein Netzwerk aufzubauen. Pro Projekt können höchstens zwei Personen teilnehmen.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
Passt das auf dein Vorhaben?
Ob für dein Projekt eine Förderung in Frage kommt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Samy liest jede Anfrage selbst.
Jetzt Kontakt aufnehmen