Digitalisierung

Förderung Digitalisierung in Wien: bis zu 50.000 Euro je Projekt

Mit dem Programm Digitalisierung fördert die Wirtschaftsagentur Wien Vorhaben, die Abläufe im Betrieb digital neu aufstellen, vom Einkauf bis zum Retourenmanagement. Gedacht ist es für Klein- und Mittelbetriebe, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind. Hier steht, was die offiziellen Unterlagen dazu regeln.

Kurz gesagt

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan beruhen, Einzelmaßnahmen nicht. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50.000 Euro, das Projekt muss mindestens 10.000 Euro groß sein. Einreichen können KMU aller Branchen, die zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens einem Jahr eine Betriebsstätte in Wien haben. Der letzte Einreichstichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Digitalisierung heißt im Sinne des Programmdokuments: digitale Werkzeuge in die Kernprozesse des Unternehmens einführen, an den Schnittstellen zu Kundinnen und Kunden einsetzen oder Produkte und Dienstleistungen mit Informations- und Kommunikationstechnik verändern.

Förderbar sind Projekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Als Beispiele nennt das Programmdokument die Digitalisierung von Einkauf, Produktion, Logistik, Personalwesen, Kundenverwaltung, Zahlungsabwicklung sowie Versand- und Retourenmanagement, auch über den eigenen Betrieb hinaus zu vor- und nachgelagerten Partnern.

Entscheidend ist der Satz danach: Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Programmseite präzisiert, dass Einzelmaßnahmen im laufenden Betrieb ohne direkte Auswirkung auf interne Prozesse oder Workflows herausfallen. Ein neues Programm allein reicht also nicht, es muss einen Ablauf spürbar verändern.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Das Programm richtet sich an bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen. Laut Programmdokument gelten zwei Bedingungen:

  • Dein Betrieb hat zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr eine Betriebsstätte in Wien.
  • Die wertschöpfende Tätigkeit findet überwiegend in dieser Wiener Betriebsstätte statt.

Als KMU gelten laut Programmdokument Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verflechtungen mit anderen Unternehmen werden laut Rahmenrichtlinie 24+ mitgerechnet. Wer kürzer als ein Jahr in Wien tätig ist oder erst gründet, kann in diesem Programm nicht einreichen.

Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie 24+ außerdem unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen und Betriebe mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Laut Programmdokument gelten diese Eckwerte:

Förderquote
Bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten.
Maximale Förderung
50.000 Euro pro Projekt.
Mindestprojektgröße
10.000 Euro anerkannte Kosten. Kleinere Projekte sind laut Rahmenrichtlinie 24+ nicht förderbar.
Projektlaufzeit
Höchstens zwei Jahre.

Einen Gemeinkostenzuschlag oder Boni sieht das Programmdokument nicht vor. Die Beträge in der Förderzusage sind laut Rahmenrichtlinie Maximalbeträge. Am Ende wird auf Basis der tatsächlich angefallenen und anerkannten Kosten neu berechnet.

Rechenbeispiel: Bei 40.000 Euro anerkannten Kosten beträgt die Förderung bis zu 20.000 Euro. Die Höchstförderung von 50.000 Euro erreichst du ab 100.000 Euro anerkannten Kosten, alles darüber trägst du selbst.

Welche Kosten zählen, welche nicht?

Förderbar sind laut Programmdokument nur Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen:

  • externe Leistungen für die Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen
  • Beratung im Zuge der Umsetzung
  • Schulungen zu den neuen Lösungen, wobei nur die Kurskosten zählen
  • aktivierbare Hardware, digitale Kommunikationseinrichtungen, Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme, soweit sie für das Projekt notwendig sind
  • Software und Lizenzen

Nicht förderbar sind laut Programmdokument und Programmseite unter anderem:

  • interne Personalkosten und aktivierte Eigenleistung
  • Standard-Hardware und Standard-Software, laut Programmseite etwa PCs, Zubehör, Telefone, Office-Anwendungen und Betriebssysteme
  • die Erstellung oder Erneuerung einer Website sowie Webshops als Einzelmaßnahme
  • reine Ersatzinvestitionen und reine Maschinenanschaffungen
  • laufende Betriebskosten, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto

Abgerechnet wird netto, außer du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Steuerberatungskosten sind laut Rahmenrichtlinie 24+ nie förderbar.

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Eingereicht wird ausschließlich online über die Website der Wirtschaftsagentur. Dem Antrag legst du laut Programmdokument bei:

  • die Antragsbestätigung, die das System nach dem vollständigen Ausfüllen erstellt
  • eine De-minimis-Erklärung
  • den letztgültigen Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Kostenvoranschläge für jede Kostenposition über 10.000 Euro netto

Ausgewählt wird im Wettbewerb. Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig eingereicht sind, werden gemeinsam bearbeitet. Laut Programmseite wählt eine unabhängige Jury quartalsweise aus, bis zur Entscheidung vergehen in der Regel zwei Monate. Die Stichtage 2026 laut Fördercockpit: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember; offen ist davon nur noch der 31. Dezember. Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und wie das Programm 2027 weiterläuft, steht in den Unterlagen nicht.

Bewertet wird nach zehn Kriterien aus dem Dokument „Antragsfragen und Bewertungskriterien“. Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit sind Ja-Nein-Fragen, ein Nein bedeutet das Aus. Programmziele, Kundennutzen, wirtschaftliche Effekte und Standorteffekte müssen jeweils positiv bewertet werden. Im Antrag beschreibst du unter anderem Ist- und Soll-Zustand deiner Abläufe, welche anderen Systeme und Anbieter du geprüft hast, geplante Schulungen und deine Maßnahmen für digitale Sicherheit.

Nach der Zusage und dem Projektstart ist ein Akonto von bis zu 50 Prozent der Förderung möglich. Spätestens drei Monate nach Projektende legst du online Endbericht und Endabrechnung vor, danach folgt die Schlusszahlung.

Worauf solltest du achten?

  • Nicht vor dem Antrag starten. Laut Programmdokument darf das Projekt nicht vor der Antragstellung beginnen, Kosten zählen frühestens ab dem Antragstag. Die Programmseite rät ausdrücklich, erst nach vollständiger Einreichung zu investieren.
  • Plan statt Einkaufsliste. Ohne nachvollziehbaren Digitalisierungsplan und ohne Wirkung auf Abläufe gilt ein Vorhaben als Einzelmaßnahme.
  • Kostenvoranschläge rechtzeitig einholen. Jede Position über 10.000 Euro netto braucht einen.
  • Vollständig bis zum Stichtag. Ein unvollständiger Antrag wird laut Programmseite erst zum nächsten Stichtag bearbeitet. Nach dem 31. Dezember 2026 sehen die aktuellen Unterlagen keinen weiteren vor.
  • Klima, Diversität und Beschäftigung nicht leer lassen. Der Antrag fragt auch danach. Ein deutlich negativer Effekt in einem dieser Punkte führt laut Bewertungskriterien zum Ausschluss.
  • Wiener Betriebsstätte halten. Fällt sie weg, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie 24+ widerrufen, und zwar bis vier Jahre nach der Schlusszahlung.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Laut Rahmenrichtlinie 24+ lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es erlaubt. Das Programmdokument Digitalisierung enthält keine solche Einschränkung.

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an dein Unternehmen, verbundene Unternehmen eingerechnet, dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Bereits zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag vollständig an.

Ist dein Vorhaben eher eine Neuentwicklung als die Einführung bestehender Lösungen, kann ein anderes Programm passen. Die Rahmenrichtlinie erlaubt, einen Antrag mit deiner Zustimmung in ein passenderes Programm zu übertragen. Der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei gewahrt.

Wie wir dich beim Antrag unterstützen

Mein Team und ich haben bereits mehrere hundert Unternehmen bei genau diesen Förderungen begleitet, bei der Digitalisierungsförderung der Wirtschaftsagentur Wien ebenso wie bei den Förderungen für Nahversorger. Die Punkte aus diesem Beitrag, vom Digitalisierungsplan über die Abgrenzung zur Einzelmaßnahme bis zu den Kostenvoranschlägen, gehen wir mit dir konkret für dein Vorhaben durch.

Im Erstgespräch klären wir, ob dein Vorhaben ins Programm passt, wie du es als Projekt aufstellst und was bis zum Stichtag am 31. Dezember 2026 noch zu tun ist.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich als Einpersonenunternehmen einreichen?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst: eine Betriebsstätte in Wien seit mindestens einem Jahr und die Wertschöpfung überwiegend dort. Kannst du die Betriebsstätte nicht über Firmenbuch, Gewerberegister, UID-Datenbank oder Kommunalsteuer belegen, sieht die Rahmenrichtlinie 24+ den Meldezettel und eine Beschreibung der Räume vor.

Wird ein neuer Webshop gefördert?

Als Einzelmaßnahme nicht. Programmdokument und Programmseite schließen Webshops als Einzelmaßnahme aus, die Programmseite auch die Erstellung oder Erneuerung von Websites. Förderbar sind Projekte, die Abläufe wie Zahlungsabwicklung, Versand und Retouren auf Basis eines nachvollziehbaren Digitalisierungsplans digitalisieren.

Werden die Arbeitsstunden meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert?

Nein. Interne Personalkosten sind laut Programmseite nicht förderbar, das Programmdokument nennt nur externe Leistungen und Investitionen. Bei Schulungen zählen ausschließlich die Kurskosten.

Wann bekomme ich das Geld?

Nach der Zusage kannst du ein Akonto von bis zu 50 Prozent abrufen, frühestens wenn das Projekt gestartet ist. Den Rest gibt es nach Prüfung von Endbericht und Endabrechnung, die du spätestens drei Monate nach Projektende einreichst. Maßgeblich sind dann die tatsächlich angefallenen, anerkannten Kosten.

Was passiert, wenn ich den 31. Dezember 2026 verpasse?

Nach den aktuellen Unterlagen ist das der letzte Stichtag, Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ gelten für Anträge bis zu diesem Tag. Ob es 2027 eine Fortsetzung gibt, ist in den Unterlagen nicht geregelt.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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