Förderungen

Förderung Innovation in Wien: bis zu 300.000 Euro für neue Produkte

Mit dem Programm Innovation unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien Klein- und Mittelbetriebe, die ein neues oder deutlich verbessertes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Verfahren entwickeln. Auch Unternehmen in Gründung können einreichen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ dazu regeln.

Kurz gesagt

Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die kommerziell verwertet werden sollen und im Wesentlichen mit eigenem Aufwand in Wien umgesetzt werden. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 300.000 Euro. Dazu können ein Gründungsbonus von 5.000 Euro und ein Frauenbonus von 10.000 Euro kommen. Das Projekt muss mindestens 30.000 Euro groß sein, letzter Einreichstichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.

Was wird gefördert?

Laut Programmdokument fördert die Wirtschaftsagentur Innovationsprojekte, die neue oder deutlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zum Ziel haben und sich am Ende kommerziell verwerten lassen.

Drei Anforderungen ziehen sich durch das Dokument:

  • Das Projekt wird im Wesentlichen mit eigenem Entwicklungsaufwand in der Wiener Betriebsstätte umgesetzt.
  • Dein Unternehmen trägt das technische und das wirtschaftliche Risiko.
  • Das Ergebnis hat Alleinstellungsmerkmale, baut Know-how im Betrieb auf und lässt positive Markteffekte und nachhaltige Wertschöpfung in Wien erwarten.

Laut Programmseite muss sich das Vorhaben als Projekt vom Tagesgeschäft abgrenzen lassen, den regulären Betrieb trägt die Förderung nicht.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Antragsberechtigt sind laut Programmdokument kleine und mittlere Unternehmen mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Wien. Die vereinfachte Abgrenzung:

Kleines Unternehmen
Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Mittleres Unternehmen
Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Gründerinnen und Gründer können vor der Gründung einreichen. Die Gründung in Wien müssen sie spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Mehrere Partner können gemeinsam einreichen, wenn ein bestehendes oder in Gründung befindliches Wiener Unternehmen die Leitung übernimmt. Partner können dann laut Programmseite auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine und Einrichtungen aus dem Forschungs-, Bildungs- und Sozialbereich sein, laut Programmdokument jeweils aus Wien. Für sie gilt dieselbe Förderquote wie für das leitende Unternehmen.

Große Unternehmen sieht das Programm nicht vor. Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie 24+ außerdem unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Eckwerte laut Programmdokument:

Förderquote
Bis zu 45 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen.
Maximale Förderung
300.000 Euro.
Mindestprojektgröße
30.000 Euro anerkannte Kosten.
Gründungsbonus
5.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie für Unternehmen, deren Gründung am Tag des Antrags höchstens ein Jahr zurückliegt. Nur einmal pro Unternehmen.
Frauenbonus
10.000 Euro, wenn eine dafür qualifizierte Frau das Projekt nachweislich leitet, als Angestellte, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin. Die Qualifikation belegt der Lebenslauf, ausbezahlt wird mit der Endauszahlung.
Gemeinkostenzuschlag
20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird. Damit sind etwa Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung und EDV abgegolten.

Ein Bonus erhöht laut Rahmenrichtlinie 24+ die maximale Förderung, kommt also zum Höchstbetrag dazu.

Rechenbeispiel: 200.000 Euro anerkannte Kosten ergeben für ein kleines Unternehmen bis zu 90.000 Euro, für ein mittleres bis zu 70.000 Euro. Leitet eine qualifizierte Frau das Projekt, kommen 10.000 Euro dazu. Die Obergrenze von 300.000 Euro erreicht ein kleines Unternehmen bei rund 667.000 Euro Kosten, ein mittleres bei rund 857.000 Euro.

Welche Kosten zählen, welche nicht?

Förderbar sind laut Programmdokument Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind:

  • Personal: Angestellte, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie mitarbeitende Inhaber und Gesellschafter von Kleinunternehmen
  • externe Leistungen: Beratung und Entwicklung, die erstmalige Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten, erstmalige Zertifizierungen, Normen, technische Dokumentation und Validierungen
  • Investitionen: Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente, Lizenzen und Schutzrechte
  • Material für Prototypen sowie Versuchs- und Testreihen
  • Umbauten, die für das Aufstellen von Maschinen und Anlagen nötig sind

Die Stundensätze ergeben sich aus einer festen Formel der Rahmenrichtlinie 24+: Monatsbrutto mal 14, plus 32 Prozent Lohnnebenkosten und 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag, geteilt durch Wochenstunden mal 41. Für aktiv mitarbeitende Inhaberinnen, Inhaber und im Firmenbuch genannte Gesellschafter von Kleinunternehmen gilt fix ein Satz von 50 Euro pro Stunde.

Nicht förderbar sind unter anderem Marketing und Marktvorbereitung, Messeauftritte, Reisekosten und Bewirtungen, Maschinenstunden, aktivierte Eigenleistung, Kosten des laufenden Betriebs, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto.

Wie laufen Einreichung, Auswahl und Abrechnung ab?

Du reichst online über die Website der Wirtschaftsagentur ein. Pflicht sind laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung und der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Programmseite nennt zusätzlich die Lebensläufe der Projektleitung.

Ausgewählt wird im Wettbewerb zu Stichtagen. Laut Programmseite bewertet eine unabhängige Jury, bis zur Entscheidung vergehen in der Regel drei Monate. Die Stichtage 2026 laut Fördercockpit waren 30. April und 31. August, offen ist noch der 31. Dezember. Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Wie es 2027 weitergeht, steht in den Unterlagen nicht.

Bewertet wird nach zehn Kriterien. Programmziele, Kundennutzen, wirtschaftliche Effekte und Standorteffekte müssen positiv bewertet werden, Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit sind Ja-Nein-Fragen. Klimaschutz und Diversität sind Fokusthemen des Programms: Du musst plausibel darlegen, wie beide in Planung und Umsetzung einfließen, und schon eine Bewertung mit minus 1 führt zum Ausschluss. Inhaltlich fragt der Antrag nach Alleinstellungsmerkmal und Stand der Technik, einer bezifferten Marktanalyse, deiner Schutzstrategie, Preismodell und Plan-Umsatz für drei Jahre nach Projektende sowie nach Arbeitspaketen.

Das Projekt darf höchstens zwei Jahre laufen. Halbjährlich legst du einen Fortschrittsbericht vor. Nach Zusage und Projektstart ist ein Akonto von bis zu 50 Prozent möglich. Spätestens drei Monate nach Projektende folgen Endbericht und Endabrechnung, dafür brauchst du laut Rahmenrichtlinie lückenlose Stundenaufzeichnungen je Arbeitspaket.

Worauf solltest du achten?

  • Erst einreichen, dann bestellen. Der Antrag muss laut Programmdokument vor jeder dem Projekt zurechenbaren Bestellung, Lieferung, Leistung, Rechnung oder Zahlung gestellt sein. Mit dem Projekt darf nicht vorher begonnen werden.
  • Eigene Entwicklung zeigen. Ein im Wesentlichen zugekauftes Projekt passt nicht zur Vorgabe, mit eigenem Entwicklungsaufwand in Wien zu arbeiten.
  • Marketing nicht ins Budget. Vertrieb und Marketing beschreibst du im Antrag, die Kosten dafür sind aber nicht förderbar.
  • Stunden sauber dokumentieren. Laut Präsentation der Wirtschaftsagentur zu den Abrechnungsmodalitäten führen unzureichende Stundenlisten zu hohen Kostenkürzungen. Je Person und Kalenderjahr sind höchstens 1.640 Stunden anerkennbar.
  • Probleme früh melden. Wesentliche Änderungen meldest du laut Rahmenrichtlinie sofort. Läuft ein Projekt nicht wie geplant, ist laut derselben Präsentation ein „kontrolliertes Scheitern“ möglich, wenn du rechtzeitig informierst.
  • Wiener Betriebsstätte halten. Fällt sie weg, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie 24+ widerrufen, und zwar bis vier Jahre nach der Schlusszahlung.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Laut Rahmenrichtlinie 24+ sind Förderungen der Wirtschaftsagentur mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar, soweit das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es erlaubt. Das Programmdokument Innovation enthält keine solche Einschränkung.

Beihilferechtlich stützt sich das Programm auf De-minimis und auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Artikel 22, 25, 28 und 29). Investitions-, Sach- und Materialkosten sowie Umbauten werden laut Programmdokument nur auf Basis von De-minimis oder Artikel 22 anerkannt. Für De-minimis gilt: Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an dein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen.

Welche Grundlage für dein Projekt gilt, regeln die Unterlagen nicht im Einzelnen. Planst du eine Kombination für dieselben Kosten, kläre das vor dem Antrag mit der Förderstelle.

Quellen

Häufige Fragen

Brauche ich für die Förderung Innovation ein Patent?

Nein, ein Patent ist keine Voraussetzung. Der Antrag fragt aber nach deiner Schutzstrategie für die Ergebnisse. Kosten für die erstmalige Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten sind förderbar.

Kann ich einreichen, bevor mein Unternehmen gegründet ist?

Ja. Unternehmen in Gründung sind antragsberechtigt, die Gründung in Wien musst du spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Dazu kommt ein Gründungsbonus von 5.000 Euro, ausbezahlt mit dem Akonto oder der Endauszahlung, sobald die Gründung nachgewiesen ist.

Wird meine eigene Arbeitszeit gefördert?

Ja, wenn du als Inhaberin, Inhaber oder im Firmenbuch genannter Gesellschafter eines Kleinunternehmens aktiv am Projekt mitarbeitest. Der Stundensatz ist laut Rahmenrichtlinie 24+ mit 50 Euro festgelegt. Du brauchst lückenlose Stundenaufzeichnungen, zugeordnet zu den Arbeitspaketen.

Können wir gemeinsam mit einer Hochschule einreichen?

Ja, eine partnerschaftliche Einreichung ist möglich, laut Programmdokument mit einer Hochschule aus Wien. Die Leitung muss ein bestehendes oder in Gründung befindliches Wiener Unternehmen übernehmen. Die Aufteilung von Arbeit, Kosten und Rechten regelt ihr in einem Kooperationsvertrag, die Mindestinhalte stellt die Wirtschaftsagentur als Checkliste bereit.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?

Laut Programmseite in der Regel drei Monate. Der nächste und nach den aktuellen Unterlagen letzte Stichtag ist der 31. Dezember 2026.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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