Förderungen
Förderung Internationaler Markteintritt: bis 50.000 Euro für neue Märkte
Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die einen für sie neuen ausländischen Markt erschließen wollen. Dieser Beitrag erklärt auf Basis des Programmdokuments, was gefördert wird, welche Kosten zählen und wie die Auswahl abläuft.
Kurz gesagt
Die Förderung Internationaler Markteintritt übernimmt bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten, höchstens 50.000 Euro. Leitet eine qualifizierte Frau das Projekt, kommt ein Frauenbonus von 5.000 Euro dazu. Das Projekt muss mindestens 20.000 Euro kosten und darf höchstens zwei Jahre dauern. Einreichen können bestehende KMU mit Firmensitz und Betriebsstätte in Wien. Der letzte Stichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, mit denen ein Wiener KMU Geschäftsbeziehungen auf einem für das Unternehmen neuen ausländischen Markt aufnimmt. Laut Programmdokument muss das Projekt geeignet sein, Absatzchancen und Absatzmengen nachhaltig zu erhöhen und eine langfristige, kontinuierliche Präsenz im Zielmarkt aufzubauen.
Ein Ausschluss steht ausdrücklich im Programmdokument: Der alleinige Besuch von Messen ohne plausible Internationalisierungsstrategie ist nicht förderbar. Eine Messe kann Teil des Projekts sein, aber nicht das ganze Projekt.
Als Fokusthema nennt das Programm die Beschäftigung. Durch den Schritt ins Ausland soll das Unternehmen mittel- bis langfristig zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen und wachsen. Projekte, die einen Stellenabbau mit sich bringen, können laut Rahmenrichtlinie 24+ zum Ausschluss führen.
Wer kann einreichen und wer nicht?
Antragsberechtigt sind laut Programmdokument bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz und Betriebsstätte in Wien, laut Programmseite aus allen Branchen. Unternehmen, die erst gegründet werden, sind in diesem Programm nicht vorgesehen.
- Kleines Unternehmen
- Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Mittleres Unternehmen
- Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Beteiligungen und Verflechtungen mit anderen Unternehmen zählen bei der Größe mit, eine Beteiligung eines Großunternehmens darf 25 Prozent nicht übersteigen. Nach der Rahmenrichtlinie ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen und Antragsteller mit negativem Saldo bei der Stadtkasse Wien.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Laut Programmdokument gelten diese Eckdaten:
- Förderquote
- Bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten.
- Maximale Förderung
- 50.000 Euro pro Projekt.
- Mindestprojektgröße
- 20.000 Euro anerkannte Kosten. Kleinere Projekte sind nicht förderbar.
- Frauenbonus
- 5.000 Euro, wenn eine laut Lebenslauf qualifizierte angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin das Projekt nachweislich leitet. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
- Gemeinkostenzuschlag
- 20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Damit sind Miete für allgemeine Flächen, Büromaterial, Buchhaltung, EDV und ähnliche Kosten abgegolten, sie dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Laut Rahmenrichtlinie erhöht ein Bonus die maximale Förderung. Mit Frauenbonus liegt die Obergrenze damit bei 55.000 Euro.
Rechenbeispiel: Bei 100.000 Euro anerkannten Kosten ergibt die Quote von 50 Prozent genau die maximale Förderung von 50.000 Euro. Bei 20.000 Euro, der Mindestgröße, sind es 10.000 Euro. Kosten über 100.000 Euro erhöhen die Förderung nicht mehr.
Welche Kosten zählen und welche nicht?
Förderbar sind laut Programmdokument nur Kosten, die direkt dem Projekt zurechenbar sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen:
- Personalkosten von Angestellten, freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie von Inhabern oder Gesellschaftern von Kleinunternehmen, die am Wiener Standort angemeldet oder tätig sind. Gründest du im Projekt eine Niederlassung im Ausland, sind Personalkosten für deren Aufbau für höchstens eine Person möglich.
- Reisekosten: öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse oder Economy, keine Flüge in Nachbarländer Österreichs, ein Mietwagen für höchstens eine Woche pro Reise, Nächtigungen bis 200 Euro pro Person und Tag.
- Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Markteintritt in der Zielregion.
- Lizenzen und Konzessionen als immaterielle Investitionen.
Nicht förderbar sind unter anderem aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen unter 200 Euro netto, Reisekosten ausgenommen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch laufende Werbeschaltungen, Onlinewerbung wie Google Ads, Social-Media-Kosten und Druckkosten. Steuerberatung ist laut Rahmenrichtlinie nie förderbar.
Abgerechnet wird netto, außer dein Unternehmen ist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter von Kleinunternehmen setzt die Rahmenrichtlinie einen fixen Stundensatz von 50 Euro an, für Angestellte wird er aus dem Bruttogehalt berechnet. Der Gemeinkostenzuschlag ist in diesen Stundensätzen bereits eingerechnet.
Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?
Eingereicht wird ausschließlich online über die Website der Wirtschaftsagentur. Beizulegen sind laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die Lebensläufe.
Ausgewählt wird nach dem Wettbewerbsprinzip: Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig eingereicht sind, werden gemeinsam bewertet und verglichen. Das Fördercockpit nennt für 2026 die Stichtage 15. Jänner, 30. April, 31. August und 31. Dezember, offen ist davon nur noch der 31. Dezember 2026. Bewertet wird laut Programmseite durch eine unabhängige Jury, die Entscheidung trifft laut Rahmenrichtlinie das Präsidium der Wirtschaftsagentur. Bis zum Ergebnis dauert es laut Programmseite in der Regel zwei Monate.
Grundlage sind zehn Kriterien aus den „Antragsfragen und Bewertungskriterien“. Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit werden mit Ja oder Nein beurteilt, ein Nein bedeutet das Aus. Bei Programmzielen, Kundennutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten scheidet aus, wer keinen positiven Effekt erwarten lässt. Bei der Beschäftigung führt schon eine negative Bewertung zum Ausschluss.
Im Antrag fragt die Wirtschaftsagentur unter anderem nach dem Zielland und bisherigen Umsätzen dort, nach Markteintrittsbarrieren, nach dem geplanten Preis im Zielland samt Kalkulation und nach der Wirkung auf deine Exportquote. Auch deine Reisetätigkeit beschreibst du im Klimateil.
Nach einer Zusage kannst du ein Akonto von höchstens 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen, sobald der Projektstart nachgewiesen ist. Spätestens drei Monate nach Projektende legst du Endbericht und Endabrechnung vor. Danach wird die Förderung anhand der anerkannten Ist-Kosten neu berechnet.
Worauf solltest du achten?
- Erst einreichen, dann starten. Mit dem Projekt darf laut Programmdokument nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Als Nachweis für den Projektstart nennt die Rahmenrichtlinie etwa die erste Bestellung. Bestell also nichts, bevor der Antrag vollständig eingereicht ist.
- Kein Rechtsanspruch. Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung, entschieden wird aber erst nach dem Stichtag und nach Maßgabe des verfügbaren Budgets.
- Neu heißt neu für dein Unternehmen. Bisherige Umsätze im Zielland musst du im Antrag offenlegen.
- Stunden lückenlos aufzeichnen. Die Rahmenrichtlinie verlangt Aufzeichnungen je Person und Arbeitspaket über die gesamte Laufzeit.
- Wiener Standort halten. Fällt die Betriebsstätte in Wien bis vier Jahre nach der Schlusszahlung weg, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie widerrufen.
- Förderung nennen. Bei PR- und Marketingaktivitäten zum Projekt gehören der Hinweis auf die Wirtschaftsagentur Wien und ihr Logo dazu.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Laut Rahmenrichtlinie lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, wenn das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es zulässt. Das Programmdokument Internationaler Markteintritt enthält keine solche Einschränkung.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an ein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag an.
Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich als Gründerin oder Gründer einreichen?
Nein. Das Programmdokument nennt nur bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz und Betriebsstätte in Wien.
Wird ein Messeauftritt im Ausland gefördert?
Nur als Teil einer Internationalisierungsstrategie. Der alleinige Besuch von Messen ohne plausible Strategie ist laut Programmdokument nicht förderbar. Für die Reise gelten die Reisekostenregeln des Programms.
Werden Onlinewerbung und Social Media gefördert?
Nein. Laufende Werbeschaltungen, Onlinewerbung wie Google Ads, Social-Media-Kosten und Druckkosten schließt das Programmdokument ausdrücklich aus.
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Zusage kannst du ein Akonto von bis zu 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen, sobald der Projektstart nachgewiesen ist. Den Rest gibt es nach Prüfung von Endbericht und Endabrechnung.
Was passiert, wenn das Projekt weniger kostet als geplant?
Die Förderung wird nach der Endabrechnung auf Basis der anerkannten Ist-Kosten neu berechnet. War das Akonto höher als die endgültige Förderung, zahlst du die Differenz binnen 14 Tagen nach Aufforderung zurück, bei Verzug fallen 9 Prozent Zinsen pro Jahr an.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
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