Förderungen
Förderung Produktion in Wien: bis zu 200.000 Euro für neue Maschinen
Die Förderung Produktion der Wirtschaftsagentur Wien richtet sich an Betriebe, die in Wien Sachgüter herstellen oder produktionsnahe Dienstleistungen erbringen und in neue, energieeffiziente Maschinen investieren. Sie steht kleinen, mittleren und großen Unternehmen offen. Hier steht, was Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ dazu regeln.
Kurz gesagt
Gefördert werden innovative, energieeffiziente Investitionen in Maschinen und Anlagen an einem Wiener Standort, samt Schulung, Beratung und damit verbundenen Umbauten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 200.000 Euro zuzüglich möglicher Boni, bei mindestens 30.000 Euro Projektgröße. Nicht aktivierbare Kosten zählen höchstens in Höhe der Investitionen. Letzter Einreichstichtag nach den aktuellen Unterlagen ist der 31. Dezember 2026.
Was wird gefördert?
Laut Programmdokument soll die Förderung Wiener Produktionsbetrieben eine energieeffiziente, wettbewerbsfähige maschinelle Ausstattung sichern, verbunden mit der Schulung der Beschäftigten. Das fertigungstechnische Niveau am Standort soll steigen, und der Abwanderung wichtiger Produktionsbetriebe soll entgegengewirkt werden.
Förderbar sind Projekte in einer Wiener Betriebsstätte, bei denen innovative, energieeffiziente Investitionen in Maschinen und Anlagen im Mittelpunkt stehen, zur Herstellung von Sachgütern oder für produktionsnahe Dienstleistungen. Begleitende Schulung und externe Beratung können dazugehören. Die Investition soll zum Beispiel
- neue Produkte ermöglichen,
- neue Technologien oder Produktionsverfahren einführen,
- den gesamten Produktionsablauf effizienter machen, auch durch Insourcing, oder
- Prototypen in die Fertigung überführen.
Ausgeschlossen sind Projekte mit vorrangigem Nahversorgungscharakter und Projekte, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen.
Wer kann einreichen und wer nicht?
Antragsberechtigt sind laut Programmdokument kleine, mittlere und große Unternehmen mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Wien. Angesprochen sind gewerbliche und industrielle Produktionsunternehmen aller Branchen, ausdrücklich auch der Sektor der produktionsnahen Dienstleistungen.
Eine Bedingung ist leicht zu übersehen: Du musst im Projekt nachweisen oder darstellen, dass eine Gewerbeberechtigung in der Produktion vorhanden ist oder angestrebt wird.
Gründerinnen und Gründer können einreichen, wenn sie eine dauerhafte Betriebsstätte in Wien eröffnen wollen. Die Gründung ist spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachzuweisen. Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie 24+ unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Eckwerte laut Programmdokument:
- Förderquote
- Bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Maximale Förderung
- 200.000 Euro.
- Mindestprojektgröße
- 30.000 Euro anerkannte Kosten.
- Gründungsbonus
- 5.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie für Unternehmen, deren Gründung am Antragstag höchstens ein Jahr zurückliegt. Nur einmal pro Unternehmen.
- Frauenbonus
- 10.000 Euro, wenn eine dafür qualifizierte Frau das Projekt nachweislich leitet, als Angestellte, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin. Ausbezahlt wird er mit der Endauszahlung.
- Gemeinkostenzuschlag
- 20 Prozent auf die geförderten Personalkosten. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird.
Boni erhöhen laut Rahmenrichtlinie 24+ die maximale Förderung. Das Projekt darf höchstens zwei Jahre laufen.
Welche Kosten zählen, welche nicht?
Förderbar sind laut Programmdokument direkt dem Projekt zurechenbare Kosten für Maschinen und maschinelle Anlagen, Lizenzen, bauliche Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit den beantragten Anlagen, Personal, externe Dienstleistungen sowie Sach- und Material. Beim Personal zählen Angestellte, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie mitarbeitende Inhaber und Gesellschafter von Kleinunternehmen. Letztere rechnen laut Rahmenrichtlinie 24+ mit fix 50 Euro pro Stunde ab.
Dabei gilt eine Grenze: Nicht aktivierbare Kosten werden höchstens im Ausmaß der aktivierbaren Investitionen anerkannt. Die Programmseite formuliert es so, dass mindestens 50 Prozent der Kosten aktivierungsfähig sein müssen.
Rechenbeispiel: Eine Maschine um 80.000 Euro, dazu 100.000 Euro nicht aktivierbare Kosten für Personal, Schulung und Beratung. Anerkannt werden davon höchstens 80.000 Euro, die Bemessungsgrundlage beträgt also 160.000 Euro und die Förderung bis zu 80.000 Euro. Die Höchstförderung von 200.000 Euro erreichst du ab 400.000 Euro anerkannten Kosten.
Leasing ist möglich, aber eingeschränkt: Werden aktivierbare Investitionen ab 5.000 Euro geleast, geht das nur über Finanzierungsleasing oder Mietkauf. Die Förderung wird dann an den Leasinggeber ausbezahlt.
Nicht förderbar sind reine Ersatzinvestitionen, aktivierte Eigenleistung, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten, soweit es keine Leasingkosten sind, Grundstücke und Gebäude sowie Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto.
Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?
Eingereicht wird online über die Website der Wirtschaftsagentur. Dem Antrag legst du laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung und den letztgültigen Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei.
Ausgewählt wird im Wettbewerb: Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bearbeitet, laut Programmseite bewertet von einer unabhängigen Jury. Die Entscheidung dauert in der Regel zwei Monate. Die Stichtage 2026 laut Fördercockpit: 30. April, 31. August und 31. Dezember; offen ist davon nur noch der 31. Dezember. Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Ob und wie es 2027 weitergeht, steht in den Unterlagen nicht.
Das Programmdokument sieht eine Nachbesserung vor: Die Wirtschaftsagentur oder die Jury kann dich einmal auffordern, den Antrag zu überarbeiten. Charakter und Inhalt des Projekts müssen gleich bleiben, dann wirkt der ursprüngliche Antragstag laut Rahmenrichtlinie bis zum nächstmöglichen Stichtag fristwahrend.
Bewertet wird nach zehn Kriterien. Fokusthemen sind Klimaschutz und Beschäftigung, in beiden führt schon eine Bewertung mit minus 1 zum Ausschluss. Die Investitionen sollen laut Programmdokument zu den Klimazielen der Stadt Wien beitragen und die Beschäftigung am Standort mittel- und langfristig sichern oder steigern. Im Antrag beschreibst du die vorhandene maschinelle Ausstattung, den Soll-Zustand, die Gründe für die gewählte Investition und ob sie Insourcing, neue Produkte, neue Verfahren, neue Technologien oder neue Geschäftsfelder ermöglicht.
Nach der Zusage und dem Nachweis des Projektstarts ist ein Akonto von bis zu 50 Prozent der zugesagten Förderung möglich. Endbericht und Endabrechnung reichst du spätestens drei Monate nach Projektende ein.
Worauf solltest du achten?
- Nicht vor dem Antrag bestellen. Laut Programmdokument darf das Projekt nicht vor der Antragstellung beginnen, Kosten zählen frühestens ab dem Antragstag. Die Programmseite rät, erst nach vollständiger Einreichung zu investieren.
- Kein reiner Ersatz. Reine Ersatzinvestitionen sind ausgeschlossen. Die neue Maschine muss etwas Neues ermöglichen oder den Ablauf spürbar effizienter machen.
- Verhältnis der Kosten prüfen. Plane Personal, Schulung und Beratung so, dass sie die Investitionen nicht übersteigen. Was darüber liegt, wird nicht anerkannt.
- Lieferzeiten einplanen. Verzögert sich eine Anschaffung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen, etwa wegen fehlender Genehmigungen oder unvorhergesehen langer Lieferzeiten, kann die Wirtschaftsagentur einer Verlängerung der Laufzeit zustimmen.
- Wiener Betriebsstätte halten. Fällt sie weg, wird die Förderung laut Rahmenrichtlinie 24+ widerrufen, und zwar bis vier Jahre nach der Schlusszahlung.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Laut Rahmenrichtlinie 24+ grundsätzlich ja, wenn das Programm es nicht einschränkt und das Beihilferecht es erlaubt. Das Programmdokument Produktion enthält keine solche Einschränkung.
Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an dein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Gerade bei größeren Investitionen lohnt es sich, vor dem Antrag zu prüfen, wie viel von diesem Rahmen schon verbraucht ist. Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen gibst du im Antrag vollständig an.
Quellen
Häufige Fragen
Kann auch ein großes Unternehmen einreichen?
Ja. Das Programmdokument nennt ausdrücklich kleine, mittlere und große Unternehmen mit Wiener Betriebsstätte. Die Förderquote liegt für alle bei bis zu 50 Prozent, höchstens 200.000 Euro.
Wird der Austausch einer alten Maschine gefördert?
Nicht als reine Ersatzinvestition, die schließt das Programmdokument aus. Förderbar ist eine energieeffiziente Investition, die zum Beispiel neue Produkte, neue Verfahren oder einen effizienteren Produktionsablauf ermöglicht.
Kann ich die Maschine leasen?
Ja, mit Einschränkung. Werden aktivierbare Investitionen ab 5.000 Euro geleast, geht das laut Programmdokument nur über Finanzierungsleasing oder Mietkauf, die Förderung wird dann an den Leasinggeber ausbezahlt.
Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?
Ja, in der Produktion. Laut Programmdokument musst du im Projekt nachweisen oder darstellen, dass sie vorhanden ist oder angestrebt wird.
Bis wann muss ich einreichen?
Der 31. Dezember 2026 ist nach den aktuellen Unterlagen der letzte Stichtag, bis dahin muss der Antrag vollständig sein. Für 2027 enthalten Programmdokument und Rahmenrichtlinie 24+ keine Regelung.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
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