Förderungen

Förderung Standort Wien: bis zu 500.000 Euro für neue Betriebsstätten

Mit der Förderung Standort beteiligt sich die Wirtschaftsagentur Wien an Neubau, Umbau oder Ankauf von Betriebsgebäuden. Sie richtet sich an Produktionsbetriebe, produktionsnahe Dienstleister, Forschung und Abfallwirtschaft, die in Wien bauen oder sich hier ansiedeln.

Kurz gesagt

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Ankauf bestehender Betriebsobjekte und direkt damit verbundene Planungsleistungen. Kleine Unternehmen bekommen bis zu 20 Prozent der anerkannten Kosten, mittlere und große bis zu 10 Prozent. Die Förderung beträgt höchstens 500.000 Euro nach AGVO oder 300.000 Euro nach De-minimis. Die anerkannten Kosten müssen mindestens 150.000 Euro betragen, bei mittleren und großen Unternehmen 300.000 Euro. Einreichen kannst du bis 31. Dezember 2026, das ist zugleich der letzte Stichtag.

Was wird gefördert?

Laut Programmdokument unterstützt die Förderung Standort Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in Wien ausbauen oder sich in Wien ansiedeln. Ziel ist, den Produktionssektor, produktionsnahe Dienstleister und Forschungsbetriebe in der Stadt zu halten und Wien als Standort für Headquarters zu stärken. Förderbar sind drei Arten von Vorhaben:

  • Neubau: neue Betriebsobjekte auf neuen oder bestehenden Betriebsstandorten in Wien.
  • Erweiterung oder Umbau eines bestehenden Betriebsobjekts, aber nur, wenn du damit neue, zusätzliche Produkte herstellst oder den gesamten Produktionsprozess grundlegend änderst.
  • Ankauf eines Betriebsobjekts oder Objektteils einer bestehenden Wiener Betriebsstätte, wenn diese bereits geschlossen ist oder ohne den Kauf geschlossen worden wäre. Verkaufen muss ein Dritter, der in keiner Beziehung zu dir steht, und zwar zu Marktbedingungen.

Gefördert werden nur die Teile eines Gebäudes, die dein Unternehmen oder die Betriebsgesellschaft selbst für den Betrieb nutzt.

Wer kann einreichen und wer nicht?

Laut Programmdokument richtet sich das Programm an Unternehmen und Gründer*innen aus Produktion, produktionsnahen Dienstleistungen, Abfallwirtschaft sowie Forschung und Entwicklung, die in Wien angesiedelt sind oder sich ansiedeln wollen. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die ihre Wiener Betriebsstätte über eine verbundene Errichtungsgesellschaft bauen lassen und selbst betreiben. Dazu kommen zwei Sonderfälle:

  • Headquarters: Wer regionale oder zentrale Headquarter-Aktivitäten nach Wien holt, muss bis spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung mindestens 50 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) in Wien schaffen.
  • Integrierte Einzelstandorte laut Fachkonzept „Produktive Stadt“, die du übernimmst und betreibst. Sie dürfen danach nicht hauptsächlich Büro- oder Handelszwecken dienen.

Die Größe entscheidet über die Quote. Klein heißt laut Programmdokument weniger als 50 Mitarbeiter*innen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mittel weniger als 250 Mitarbeiter*innen und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Darüber gilt ein Unternehmen als groß.

Gründer*innen müssen die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach der Förderzusage nachweisen. Ausgeschlossen sind laut Rahmenrichtlinie unter anderem Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sowie zahlungsunfähige, überschuldete oder insolvente Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die anerkannten Projektkosten. Laut Programmdokument gelten:

Förderquote
Bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen, bis zu 10 Prozent für mittlere und große Unternehmen.
Höchstbetrag
500.000 Euro nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 17 und 22) oder 300.000 Euro nach De-minimis.
Mindestprojektgröße
150.000 Euro anerkannte Kosten für kleine Unternehmen, 300.000 Euro für mittlere und große.

Rechenbeispiel: Ein kleines Produktionsunternehmen errichtet eine neue Halle, anerkannt werden 1,2 Mio. Euro. 20 Prozent davon sind 240.000 Euro. Ein mittleres Unternehmen bekäme für dieselben Kosten 10 Prozent, also 120.000 Euro. Den Höchstbetrag von 500.000 Euro erreicht ein kleines Unternehmen erst ab 2,5 Mio. Euro anerkannten Kosten.

Wann welche Grundlage angewendet wird, legt das Programmdokument nicht im Detail fest. Der Unterschied zählt: Bei De-minimis gilt laut Rahmenrichtlinie eine Grenze von 300.000 Euro für alle De-minimis-Förderungen deines Unternehmens in drei Jahren. Bei AGVO sind die Regeln für den Projektstart strenger.

Welche Kosten zählen und welche nicht?

Anerkannt werden nur Kosten, die direkt dem Projekt zuzurechnen sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen. Das Programmdokument nennt:

  • Bauliche Maßnahmen, die mit dem Betriebsobjekt verbunden sind. Die Preisangemessenheit muss ein*e staatlich beeidete*r Ziviltechniker*in, ein*e planende*r Baumeister*in oder ein*e Architekt*in bestätigen.
  • Ankauf von Bausubstanz, also eines bestehenden Betriebsobjekts, ohne Grundstückskosten. Dafür brauchst du ein von einem*einer staatlich beeideten Ziviltechniker*in bestätigtes Schätzgutachten.
  • Externe Dienstleistungen, aber nur Nebenkosten, die direkt mit der Bauausführung verbunden sind, etwa Architekturleistungen.
  • Leasing, wenn es ein Finanzierungsleasing mit mindestens zehn Jahren Grundmietdauer ist. Die Förderung geht dann an die Leasinggesellschaft, die sie über niedrigere Raten an dich weitergibt.

Nicht förderbar sind laut Programmdokument aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Betriebs, Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten (außer Leasing), Grundstücke sowie Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto. Gerechnet wird laut Rahmenrichtlinie netto, außer du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?

Du reichst ausschließlich online über die Website der Wirtschaftsagentur Wien ein. Dem Antrag müssen laut Programmdokument beiliegen:

  • Antragsbestätigung
  • De-minimis-Erklärung
  • letztgültiger Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Plankostenaufstellung, bestätigt von einem*einer Ziviltechniker*in oder Baumeister*in
  • Baupläne

Ausgewählt wird im Wettbewerb: Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet und miteinander verglichen. Im Fördercockpit sind für 2026 der 30. April, der 31. August und der 31. Dezember angegeben, auf der Programmseite nur die beiden letzten. Offen ist davon nur noch der 31. Dezember. Die Empfehlung gibt laut Programmseite eine unabhängige Jury ab. Bis klar ist, ob gefördert wird, dauert es in der Regel rund zwei Monate.

Bewertet wird nach zehn Kriterien aus den „Antragsfragen und Bewertungskriterien“. Ein Nein bei Ressourcen, Finanzierung oder Umsetzbarkeit bedeutet das Aus, ebenso null Punkte oder weniger bei Programmzielen, Kund*innennutzen, wirtschaftlichen Effekten oder Standorteffekten. Klimaschutz und Beschäftigung sind Fokusthemen. Im Antrag wird deshalb nach Energieverbrauch, Baustoffen, Wärmedämmung oder PV-Anlage gefragt und danach, wie sich die Zahl deiner Mitarbeiter*innen entwickelt. Eine einmalige Rückstellung zur Nachbesserung ist möglich.

Eine Antragstellung ist laut Programmdokument bis 31. Dezember 2026 möglich, das ist zugleich der letzte Stichtag. Auch die Rahmenrichtlinie 24+ gilt nur für Anträge bis Ende 2026. Wie es 2027 weitergeht, steht in den Unterlagen nicht. Für ein Bauprojekt ist das knapp, denn bestätigte Plankosten und Baupläne müssen bis dahin vorliegen.

Worauf solltest du achten?

  • Nichts vor dem Antrag beauftragen. Mit dem Projekt darf vor der Antragstellung nicht begonnen werden. Bei einer Förderung nach AGVO muss der Antrag laut Programmdokument sogar vor jeder dem Projekt zurechenbaren Bestellung, Lieferung, Leistung, Rechnung oder Zahlung liegen. Unterschreib also auch keinen Bauauftrag vorher.
  • Fachleute früh einbinden. Plankosten, Preisangemessenheit, Schätzgutachten und am Ende die Ist-Kostenaufstellung brauchen jeweils eine fachliche Bestätigung, je nach Dokument von Ziviltechniker*in, Baumeister*in oder Architekt*in.
  • Laufzeit im Blick behalten. Das Projekt darf höchstens vier Jahre dauern. Verlängert wird nur, wenn sich Anschaffungen aus objektiven Gründen wesentlich verzögern, etwa wegen fehlender Genehmigungen.
  • Abrechnung in zwei Schritten. Eine Teilzahlung von bis zu 50 Prozent der zugesagten Förderung kannst du nach einem Zwischenbericht beantragen. Laut Merkblatt zur Standortabrechnung brauchst du dafür unter anderem die Baubewilligung, die ersten zehn Blätter des Bautagesberichts und bezahlte Rechnungen über mindestens die Hälfte der Bemessungsgrundlage.
  • Endbericht vollständig abgeben. Den Endbericht legst du spätestens drei Monate nach Projektabschluss vor, unter anderem mit Baufertigstellungsanzeige, bestätigter Ist-Kostenaufstellung und bei Miete einem Mietvertrag über mindestens zehn Jahre. Rechnungen, die nach der Endabrechnung kommen, werden laut Merkblatt nicht mehr berücksichtigt.
  • Betriebsstätte halten. Laut Rahmenrichtlinie wird die Förderung widerrufen, wenn du in Wien keine Betriebsstätte mehr hast. Dieser Zeitraum endet erst vier Jahre nach der Schlusszahlung.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Das Programmdokument schränkt die Kombination nicht ein. Damit gilt die Rahmenrichtlinie: Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien lassen sich grundsätzlich mit anderen Förderungen der öffentlichen Hand kombinieren, soweit das Beihilferecht es erlaubt. Bei AGVO-Förderungen dürfen die Höchstintensitäten für dieselben Kosten insgesamt nicht überschritten werden, bei De-minimis gilt die Grenze von 300.000 Euro. Rechnest du in der Finanzierung mit weiteren, noch nicht zugesagten Beihilfen, prüft die Wirtschaftsagentur laut Bewertungskriterien, ob das realistisch ist.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung Standort für ein gemietetes Gebäude bekommen?

Das Programmdokument sieht den Fall vor: Bei einem Mietverhältnis legst du mit dem Endbericht einen Mietvertrag über mindestens zehn Jahre vor. Gefördert werden nur die Teile, die dein Unternehmen selbst betrieblich nutzt.

Unser Headquarter zieht nach Wien. Ist das förderbar?

Ja, wenn du bis spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung der Betriebsstätte mindestens 50 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) in Wien schaffst. Das ist laut Programmdokument die Voraussetzung für Headquarter-Projekte.

Bekomme ich schon während der Bauphase Geld?

Ja, eine Teilzahlung von bis zu 50 Prozent der zugesagten Förderung ist möglich. Voraussetzung ist ein Zwischenbericht mit Baubewilligung, Bautagesbericht und bezahlten Rechnungen über mindestens die Hälfte der Bemessungsgrundlage. Der Rest folgt nach der geprüften Endabrechnung, neu berechnet auf Basis der anerkannten Ist-Kosten.

Wie geht es nach dem 31. Dezember 2026 weiter?

Das geht aus den Unterlagen nicht hervor. Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge bis 31. Dezember 2026, das ist auch der letzte Stichtag.

Porträt von Samy El Makarem

Samy El Makarem

Geschäftsführer der FFVA GmbH

Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy

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