Förderungen
Wissenschaft verstehen: bis zu 60.000 Euro für MINT-Vermittlung
Mit Wissenschaft verstehen übernimmt die Wirtschaftsagentur Wien bis zu drei Viertel der Kosten von Projekten, die Forschung aus Naturwissenschaft und Technik für ein breites Publikum aufbereiten. Einreichen können Wiener Unternehmen, Vereine, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der letzte bekannte Stichtag ist der 31. Dezember 2026.
Kurz gesagt
Wissenschaft verstehen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Projekte, die MINT-Themen der Wiener Bevölkerung näherbringen. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 60.000 Euro, dazu 5.000 Euro Frauenbonus bei Projektleitung durch eine qualifizierte Frau. Die anerkannten Projektkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen, das Projekt darf höchstens zwei Jahre dauern. Einreichen können bestehende Wiener Unternehmen, Vereine, Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, zuletzt bis 31. Dezember 2026.
Was wird gefördert?
Wissenschaft verstehen fördert Projekte, die Ergebnisse aus Naturwissenschaft und Technik für die Wiener Bevölkerung verständlich und zugänglich machen. Laut Programmdokument soll das Programm der verbreiteten Wissenschaftsskepsis entgegenwirken und mehr Menschen für eine naturwissenschaftliche Aus- und Weiterbildung gewinnen.
Gefördert werden Vorhaben im Bereich MINT, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Das Projekt soll dazu beitragen,
- das Interesse an Wissenschaft und Forschung zu steigern,
- das Bewusstsein für Technologien zu stärken,
- berufliche Vorbilder und die Arbeit von Wissenschafter*innen sichtbar zu machen und
- die breite Bevölkerung Wiens zu erreichen, ausdrücklich auch sozioökonomisch schwächer gestellte Menschen.
Ein bestimmtes Format schreibt das Programm nicht vor. Im Antrag beschreibst du Maßnahmen, Format und geplante Reichweite. Die förderbaren Kosten zeigen, dass auch Veranstaltungen gemeint sind: Honorare für Vortragende und Reisekosten für Speaker*innen zählen dazu.
Ausgeschlossen sind laut Programmdokument Projekte, die der Entwicklung, Publizierung oder Promotion einzelner Produkte oder Firmen dienen.
Wer kann einreichen und wer nicht?
Das Programmdokument nennt als Zielgruppe bestehende Universitäten, Fachhochschulen, Vereine, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie andere Rechtsträger*innen aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien. Unternehmen sind laut Programmseite aus allen Branchen zugelassen.
Dazu kommen die Grundvoraussetzungen der Rahmenrichtlinie 24+, die für dieses Programm übergeordnet gilt:
- eine Betriebsstätte in Wien,
- kein negativer Saldo bei der Stadtkasse der Stadt Wien.
Das Wort „bestehend“ ist wichtig. Die Programmseite spricht von „bereits bestehenden Unternehmen“. Wer ein Unternehmen erst gründet, ist in diesem Programm nicht vorgesehen.
Nicht förderbar sind laut Rahmenrichtlinie außerdem Gesellschaften bürgerlichen Rechts, zahlungsunfähige oder überschuldete Antragsteller*innen und solche in einem Insolvenzverfahren, berufliche Interessenvertretungen sowie Gebietskörperschaften.
Ein partnerschaftlicher Antrag ist möglich. Dann koordiniert ein Lead-Partner, die Aufteilung von Arbeit, Kosten und Förderung regelt ihr in einem Kooperationsvertrag. Ausbezahlt wird an den Lead-Partner, der die Anteile weiterleitet.
Wie hoch ist die Förderung?
Wissenschaft verstehen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der De-minimis-Verordnung. Die Eckdaten laut Programmdokument:
- Förderquote
- Höchstens 75 Prozent der anerkannten Projektkosten.
- Maximale Förderung
- 60.000 Euro pro Vorhaben.
- Mindestgröße
- Die anerkannten Projektkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
- Projektdauer
- Höchstens zwei Jahre.
- Frauenbonus
- 5.000 Euro, wenn eine dafür qualifizierte Frau das Projekt nachweislich leitet: eine angestellte Mitarbeiterin, eine geschäftsführende Gesellschafterin oder die Inhaberin. Bei partnerschaftlichen Anträgen zählt der Lead-Partner. Die Qualifikation belegst du mit dem Lebenslauf, ausbezahlt wird der Bonus mit der Endauszahlung.
Laut Rahmenrichtlinie erhöht ein Bonus die maximale Förderung. Mit Frauenbonus liegt die Obergrenze also bei 65.000 Euro.
Rechenbeispiel: Bei 80.000 Euro anerkannten Kosten ergeben 75 Prozent genau die maximalen 60.000 Euro. Teurere Projekte bringen nicht mehr Förderung. Ein Projekt mit 20.000 Euro anerkannten Kosten bringt bis zu 15.000 Euro.
Auf geförderte Personalkosten kommt ein Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent. Er deckt Kosten wie Miete für allgemeine Flächen, Buchhaltung oder EDV ab, die du deshalb nicht einzeln abrechnen darfst. Er steckt laut Rahmenrichtlinie 24+ bereits in den Stundensätzen, nach denen abgerechnet wird.
Nach der Zusage und dem nachgewiesenen Projektstart kannst du ein Akonto von höchstens 50 Prozent der zugesagten Förderung abrufen. Den Rest gibt es nach der Endabrechnung, berechnet auf Basis der tatsächlich anerkannten Kosten.
Welche Kosten zählen?
Förderbar sind nur Kosten, die direkt dem Projekt zuzurechnen sind und nach Antragstellung und Projektstart anfallen. Das Programmdokument nennt:
- Personalkosten
- Für Angestellte, freie Dienstnehmer*innen sowie Gesellschafter*innen oder Inhaber*innen von Kleinunternehmen. Der Stundensatz wird nach Anhang 2 der Rahmenrichtlinie berechnet. Für mitarbeitende Inhaber*innen und im Firmenbuch genannte Gesellschafter*innen von Kleinunternehmen gilt ein fixer Satz von 50 Euro pro Stunde, ebenso für das Leitungsorgan eines Vereins.
- Externe Dienstleistungen
- Entwicklungsarbeiten, Wissenszukauf, Leistungen Dritter und Honorare für Vortragende.
- Investitionen
- Maschinen, Anlagen, Instrumente, Lizenzen und Schutzrechte.
- Sach- und Materialkosten
- Verbrauchsmaterialien.
- Reisekosten für Gäste
- Nur für Moderator*innen und Speaker*innen: öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse oder Economy, Flüge außer in Nachbarländer Österreichs, ein Mietwagen für höchstens eine Woche pro Reise und Nächtigungen bis 200 Euro pro Person und Tag.
Nicht förderbar sind aktivierte Eigenleistungen, Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs, Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten, Grundstücke und Gebäude, Diäten sowie Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto, ausgenommen Reisekosten. Steuerberatung ist laut Rahmenrichtlinie nie förderbar.
Abgerechnet werden Nettokosten, es sei denn, du bist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Wie laufen Einreichung und Auswahl ab?
Du reichst ausschließlich online über die Website der Wirtschaftsagentur ein. Dem Antrag legst du laut Programmdokument die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung und den letztgültigen Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei. Die Programmseite verlangt zusätzlich den Lebenslauf der Projektleitung.
Ausgewählt wird nach dem Wettbewerbsprinzip: Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig eingereicht sind, werden gemeinsam bewertet und miteinander verglichen. Laut Fördercockpit gibt es 2026 die Stichtage 30. Juni und 31. Dezember. Offen ist damit nur noch der 31. Dezember 2026. Bewertet und zur Förderung empfohlen wird laut Programmseite von einer unabhängigen Jury. Die Förderentscheidung trifft laut Rahmenrichtlinie das Präsidium der Wirtschaftsagentur, die Programmseite schreibt die Entscheidung dagegen der Jury zu. Bis zum Ergebnis dauert es laut Programmseite in der Regel zwei Monate.
Die Bewertungskriterien umfassen zehn Punkte. Drei sind Ja-Nein-Fragen zu Ressourcen, Finanzierung und Umsetzbarkeit, ein Nein bedeutet das Aus. Die übrigen sieben bringen bis zu 3 Punkte: Programmziele, Nutzen für die Zielgruppe, wirtschaftliche Effekte, Klimaschutz, Diversität, Beschäftigung und Standorteffekte für Wien. Bei Programmzielen, Nutzen, wirtschaftlichen Effekten und Standorteffekten führen null Punkte zum Ausschluss. Bei Klimaschutz und Diversität führt laut Übersichtstabelle schon eine negative Bewertung zum Ausschluss. Laut Fußnote braucht es sogar einen positiven Effekt, wenn das Programm ein Fokusthema als Muss-Kriterium formuliert. Das Programmdokument formuliert beide Themen mit „muss“, plane hier also einen positiven Effekt ein.
Worauf solltest du achten?
- Nicht vor dem Antrag starten. Laut Programmdokument darf das Projekt nicht vor der Antragstellung beginnen, Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung.
- Klimaschutz und Diversität ernst nehmen. Beide sind Fokusthemen. Du musst plausibel darlegen, wie Klimaschutz in Planung und Umsetzung einfließt. Diversität soll vor allem in der Ansprache der Zielgruppen einen hohen Stellenwert haben.
- Reichweite beziffern. Die Antragsfragen verlangen Größe der Zielgruppe und geplante Reichweite in Zahlen, dazu Multiplikator*innen und, wenn möglich, einen Letter of Intent von Kooperationspartner*innen.
- Wirtschaftlichen Effekt zeigen. Auch Vereine und Hochschulen brauchen hier mehr als null Punkte. Laut Antragsfragen kann der Effekt etwa in der Sichtbarkeit der Organisation liegen.
- Berichte einplanen. Halbjährlich ist ein Fortschrittsbericht fällig, spätestens drei Monate nach Projektende der Endbericht mit Endabrechnung. Arbeitsstunden zeichnest du lückenlos je Arbeitspaket auf.
Bei PR und Marketing zum Projekt nennst du die Förderung mit dem Hinweis „Gefördert durch die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.“ Widerrufen werden kann die Förderung laut Rahmenrichtlinie bis vier Jahre nach der Schlusszahlung, etwa wenn du keine Betriebsstätte in Wien mehr hast.
Kombination mit anderen Förderungen und Ausblick
Laut Rahmenrichtlinie lassen sich Förderungen der Wirtschaftsagentur grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren, solange das Programm das nicht einschränkt und das Beihilferecht es erlaubt. Das Programmdokument zu Wissenschaft verstehen enthält keine solche Einschränkung.
Weil die Förderung als De-minimis-Beihilfe vergeben wird, zählt sie zur De-minimis-Grenze: Alle De-minimis-Förderungen österreichischer Stellen an ein „einziges Unternehmen“ dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Andere De-minimis-Förderungen gibst du deshalb in der De-minimis-Erklärung an.
Programmdokument und Rahmenrichtlinie gelten für Anträge von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, steht in den Unterlagen nicht.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich als Ein-Personen-Unternehmen einreichen?
Ja, wenn dein Unternehmen bereits besteht und eine Betriebsstätte in Wien hat. Fehlen Nachweise wie Firmenbuch, Gewerberegister oder Kommunalsteuer, kannst du die Betriebsstätte laut Rahmenrichtlinie mit Meldezettel und einer Beschreibung der Räume belegen. Ob das reicht, entscheidet die Wirtschaftsagentur.
Darf ich mit dem Projekt schon beginnen?
Nicht vor dem Antrag. Kosten zählen frühestens ab dem Tag der Antragstellung. Wer danach, aber vor der Zusage startet, trägt das Risiko einer Absage selbst.
Wie viel bekomme ich bei 30.000 Euro Projektkosten?
Bis zu 22.500 Euro, also 75 Prozent der anerkannten Kosten. Wie viel am Ende ausbezahlt wird, hängt von den Kosten ab, die bei der Endabrechnung tatsächlich anerkannt werden.
Kann ich meine eigene Arbeitszeit abrechnen?
Ja. Mitarbeitende Inhaber*innen und im Firmenbuch genannte Gesellschafter*innen von Kleinunternehmen rechnen laut Rahmenrichtlinie mit fix 50 Euro pro Stunde ab, das gilt auch für das Leitungsorgan eines Vereins. Du brauchst dafür lückenlose Stundenaufzeichnungen je Arbeitspaket.
Samy El Makarem
Geschäftsführer der FFVA GmbH
Samy El Makarem berät Unternehmen in Österreich zu Förderungen und ist seit 2015 im Fördergeschäft. In den sozialen Medien folgen ihm über 200.000 Menschen für Förder-Tipps. Mehr über Samy
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